Eltern in der Corona-Krise Bundestag beschließt Verdopplung von Kinderkrankentagen

Berlin · Der Bundestag hat der Erhöhung der Kinderkrankentage pro Elternteil zugestimmt, am Montag entscheidet noch der Bundesrat. Bund und Länder hatten sich auf die Ausnahmeregelung verständigt.

 Ein Schild „Schule geschlossen!“ hängt am Tor eines Gymnasiums. (Archivfoto)

Ein Schild „Schule geschlossen!“ hängt am Tor eines Gymnasiums. (Archivfoto)

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Zahl der Kinderkrankentage wird in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie pro Elternteil von 10 auf 20 verdoppelt. Alleinerziehende erhalten 40 statt der üblichen 20 Tage. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag vor dem Hintergrund der Einschränkungen an Schulen und Kitas. Der Bundesrat soll am Montag in einer Sondersitzung noch zustimmen. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Bund und Länder hatten sich bei ihren Corona-Krisenberatungen am Dienstag vor einer Woche auf die Aufstockung der Krankentage verständigt.

Kinderkrankengeld zahlt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines kranken unter 12-jährigen Kindes nicht arbeiten gehen können. Es beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes. Das Krankengeld soll es nun aber auch geben, wenn Schulen und Kitas geschlossen sind oder der Zugang eingeschränkt ist.

Das gilt auch, wenn Eltern lediglich gebeten wurden, ihre Kinder nicht in die Einrichtung zu bringen. Das Kinderkrankengeld sollen auch Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen können, die theoretisch im Homeoffice arbeiten könnten. Für den Antrag soll eine Bescheinigung von Schule oder Kita reichen. Anspruch haben nur gesetzlich Versicherte.

(chal/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort