Reise nach Baden-Württemberg Gericht kippt Beherbergungsverbot - Familie startet in Urlaub
Stuttgart/Mannheim · Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das sogenannte Beherbergungsverbot gekippt. Er gab einem Eilantrag einer Familie aus NRW statt, die einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht hatte.
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat mit Beschluss vom Donnerstag einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Dieses gilt bislang für Gäste aus deutschen Regionen, in denen 50 oder mehr neue Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen 7 Tagen registriert wurden. Die Antragsteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in Nordrhein-Westfalen, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht.
Das Beherbergungsverbot ist in Baden-Württemberg damit vorläufig mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Donnerstag in Mannheim mitteilte. Es können keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehens seien, so dass drastische Maßnahmen nötig seien. Es sei den Antragstellern auch nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so kurzer Zeit einen Corona-Test erlangen könnten (Az. 1S3 3156/20).
Der Antragssteller des Eilantrages stammt aus Nordrhein-Westfalen. Er tritt nun mit seiner Familie seinen Urlaub im Kreis Ravensburg an. Das sagte die Anwältin der Familie, Elisabeth Rahe. Die Familie sei bei dem Urlaub in einer Ferienwohnung unter sich und in keinem Hotel, betonte die Anwältin.
Die Urlauber aus NRW argumentierten gegenüber dem Gericht unter anderem, die Vorlage eines negativen Corona-Tests diskriminiere Gäste aus Regionen mit schlechten Testkapazitäten und Familien. Sie hätten es nicht geschafft, ein Testergebnis innerhalb von weniger als 72 Stunden zu erlangen - wobei es nur 48 Stunden alt sein darf. Weiterhin müsse der Test privat bezahlt werden und belaste die Antragsteller mit ihren drei Kindern erheblich.
Rechtsanwältin Rahe betonte, dass sowohl sie selbst als auch ihre Mandanten „ganz eindeutig“ hinter dem Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stünden, was den Kampf gegen die Corona-Pandemie angehe. Das Beherbergungsverbot einzelner Bundesländer sei in der aktuellen Form aber nicht gerecht.