Alternativen zur Inzidenz Bundesländer suchen die „Glücksformel“

Stuttgart · Nach Baden-Württemberg und Niedersachen wollen sich nun immer mehr Bundesländer neue Leitwerte für die Beurteilung der Pandemie suchen. Worauf genau sich die Verantwortlichen fokussieren werden, ist allerdings noch nicht final geklärt.

 Aktuell hängt es vom Inzidenzwert ab, ob man ins Restaurant gehen darf oder nicht. Das könnte sich bald ändern.

Aktuell hängt es vom Inzidenzwert ab, ob man ins Restaurant gehen darf oder nicht. Das könnte sich bald ändern.

Foto: dpa/Michel Euler

Bei der Einschätzung der Corona-Lage wollen sich neben Baden-Württemberg und Niedersachsen immer weniger Bundesländer ausschließlich nach den reinen Inzidenzwerten richten. In einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) kündigten zahlreiche Landesregierungen an, zur Bewertung des Infektionsgeschehens künftig weitere Kriterien heranzuziehen.Die endgültige «Glücksformel», von der Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) gesprochen hatte, wird allerdings noch gesucht.

«Klar ist, dass es neben der Inzidenz auch einen Blick in die Kontaktnachverfolgung und die Situation in den Krankenhäusern geben wird», heißt es etwa aus dem Bremer Gesundheitsressort. Ob und welche neuen Warnstufen sich daraus ergeben, sei allerdings «noch nicht final geklärt». Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerium arbeitet weiter an den neuen Regelungen: «Diese stehen heute ebenso wie das Datum der Veröffentlichung noch nicht fest.»Bei der Ministerpräsidentenkonferenz gab es vergangenen Dienstag keine Verständigung auf gemeinsame, neue Parameter, die als Grundlage für neue Einschränkungen oder Lockerungen dienen könnten.

Tags darauf entschied Baden-Württemberg, die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz aus der Corona-Verordnung des Landes zu streichen. Damit dürfen dort ab kommendem Montag unabhängig von der Entwicklung der Infektionen alle Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Niedersachsen kündigte gleichzeitig an, neben der Inzidenz weitere Bewertungsmaßstäbe in seine Corona-Verordnung aufzunehmen, wie etwa die Auslastung der Krankenhäuser.

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