Protest im Bundestag AfD klagt gegen Maskenpflicht und verstößt dagegen

Berlin · Im Bundestag gilt erstmals eine Maskenpflicht. Diese will die AfD nicht hinnehmen - deren Abgeordnete haben bereits demonstrativ gegen die Regelung verstoßen. Die Partei kündigte an, gegen die neue Vorschrift rechtlich vorzugehen zu wollen.

 Beatrix von Storch (2. R), stellvertretende Vorsitzende der AfD, geht während einer Sitzung des Bundestages in Berlin an den Abgeordneten ihrer Partei vorbei.

Beatrix von Storch (2. R), stellvertretende Vorsitzende der AfD, geht während einer Sitzung des Bundestages in Berlin an den Abgeordneten ihrer Partei vorbei.

Foto: AFP/ODD ANDERSEN

Die AfD widersetzt sich der von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angeordneten Maskenpflicht im Parlament. In der ersten Sitzung, in der diese Regelung galt, verstießen am Mittwoch mehrere AfD-Abgeordnete demonstrativ gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes im Plenarsaal. Außerdem kündigte die AfD an, gegen die neue Vorschrift rechtlich vorzugehen.

Schäuble bat die Abgeordneten zum Sitzungsbeginn „nachdrücklich“, sich an die coronabedingten Auflagen zu halten. „Die gesundheitliche Gefährdung von Abgeordneten durch das Verhalten anderer Abgeordneten gefährdet die Erledigung der uns aufgetragenen parlamentarischen Arbeit“, warnte er. „Bitte denken Sie also daran, auch wenn Sie durch den Saal gehen oder sich mal kurz mit einem Kollegen unterhalten wollen, eine Maske zu tragen.“ Verstöße dagegen bedeuteten auch einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung.

Seit Dienstag gilt in den Gebäuden des Parlaments eine allgemeine Maskenpflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Abgenommen werden darf der Schutz am Rednerpult. Auch wenn sich die Abgeordneten auf ihren Plätzen im Plenum oder in einem der Sitzungssäle befinden, entfällt die Pflicht - aber nur, wenn ein Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird.

AfD-Abgeordnete wie Armin Paul Hampel oder Beatrix von Storch kamen am Mittwoch vor Beginn der Sitzung trotzdem ohne Mund-Nasen-Schutz in den Plenarsaal und gingen so zur Abgeordnetenbank. Vorbildlich verhielt sich dagegen Fraktionschef Alexander Gauland, der mit Maske erschien.

Als während der folgenden Regierungsbefragung Franziska Gminder ohne Maske in den Plenarsaal kam, forderte Schäuble sie energisch auf, einen Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen. Er erteilte der AfD-Abgeordneten aus Heilbronn eine Ermahnung. Als ihm daraufhin von Storch zurief, er trage selbst keine Maske, erhielt sie einen Ordnungsruf. Schäuble saß zu diesem Zeitpunkt auf dem Platz des Sitzungspräsidenten, wo ebenfalls auf eine Maske verzichtet werden darf.

Die AfD-Fraktion hatte am Dienstagabend beschlossen, wegen Schäubles Anordnung vor Gericht zu ziehen. „Wir wollen klären, ob der Bundestagspräsident uns Abgeordnete und unsere Mitarbeiter im Parlament zum Tragen von Masken verpflichten kann“, sagte der Abgeordnete Stephan Brandner am Mittwoch. Deren Nutzen sei „höchst umstritten“. Außerdem bestehe keine pandemische Lage. Abstand zu anderen Menschen zu halten, sei völlig ausreichend. Wer sich zusätzlich schützen wolle, könne dies gerne tun. Unterschiedslos alle dazu zu verpflichten, sei jedoch unverhältnismäßig.

Brandner kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, um die Maskenpflicht für Abgeordnete zu kippen. Für die Beschäftigten der Fraktion sei die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. Außerdem wolle seine Fraktion prüfen, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Verfügung rechtens sei. Brandner erschien im Plenarsaal mit einer Maske mit der Aufschrift „Meinungsfreiheit“ und einem Reißverschluss über dem Mund.

Teile der Hauptstadt überschreiten aktuell die Schwelle von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen, die für ein innerdeutsches Risikogebiet gilt. In den Bundestag-Sitzungswochen kommen Abgeordnete aus allen Teilen Deutschlands nach Berlin.

Einer aktuellen YouGov-Umfrage zufolge befürwortet die große Mehrheit der Bürger die Maskenpflicht im Bundestag. 81 Prozent von mehr als 1270 Befragten finden sie angemessen oder eher angemessen, 10 Prozent dagegen unangemessen beziehungsweise eher unangemessen.

(ahar/dpa)
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