Event-Veranstalter in Finanzierungsproblemen Kabinett beschließt Gutschein-Lösung für abgesagte Veranstaltungen

Berlin · Das Bundeskabinett hat nach Angaben aus Teilnehmerkreisen entschieden, dass Kunden bei abgesagten Veranstaltungen bis auf wenige Ausnahmen Gutscheine und kein Bargeld erhalten sollen. So sollen noch größere Einbußen für Event-Veranstalter vermieden werden.

 Die US-Rockband The Strokes spielt ein Konzert in der Columbiahalle.

Die US-Rockband The Strokes spielt ein Konzert in der Columbiahalle.

Foto: dpa/Christophe Gateau

Für den Fall Pandemie-bedingter Absagen von Veranstaltungen soll der Veranstalter für vor dem 8. März erworbene Tickets den Käufern anstelle einer Erstattung einen Gutschein geben dürfen. Nur in Ausnahmefällen sollen Kunden ihr Geld zurückerhalten. Sollte der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst worden sein, bekommen sie die Unkosten ebenfalls erstattet.

Hintergrund ist, dass Event-Veranstalter angesichts des wegbrechenden Geschäfts in der Corona-Krise zusätzliche Finanzierungsprobleme bekommen, wenn sie Kunden auch noch die Einnahmen für Tickets und Buchungen zurückerstatten müssen. Verbraucherschützer sehen die Gutschein-Regelung aber kritisch. Der sogenannte Corona-Ausschuss der Bundesregierung hatte eine entsprechende Regelung vergangene Woche vereinbart.

(ala/Reuters)
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