Von MPK beschlossen So soll 3G in Bus und Bahn funktionieren

Düsseldorf · Die Runde der Kanzlerin und der Länderchefs hat eine 3G-Regelung im ÖPNV und im Regional- und Fernverkehr beschlossen. Was müssen Pendler nun wissen?

Wer soll die 3G-Regel kontrollieren?

Wer soll die 3G-Regel kontrollieren?

Foto: Deutsche Bahn AG / Oliver Lang

Weil die Zahl der Corona-Neuinfektionen weiter rasant ansteigt, hat die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin am Donnerstagabend beschlossen, künftig eine 3G-Regel einzuführen. Wie soll das funktionieren? Wir liefern die wichtigsten Informationen.

Wie sieht die 3G-Regel für Bus und Bahn aus? Zuerst planten es die künftigen Ampel-Koalitonäre, am Donnerstagabend beschloss die Bund-Länder-Schalte die künftige 3G-Regel im Öffentlichen Nah- sowie im Fernverkehr. Ungeimpfte dürfen dann weder Bahn noch Bus oder Taxi fahren dürfen, wenn sie keinen aktuellen Schnelltest vorweisen. So heißt es in der Abschlusserklärung der Bund-Länder-Runde: „Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen.“

Was bedeutet das für Schüler? Die nun beschlossene Einigung nimmt Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren von der Regelung ausdrücklich aus. .

Was halten die Bahnen davon? Sie sind nicht begeistert. „Sollten die Pläne für eine Zutrittsbeschränkung in Bus und Bahn im Rahmen einer 3G-Pflicht realisiert werden, werden wir eine Lösung zur Umsetzung prüfen und entwickeln“, erklärt der Sprecher des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Die Düsseldorfer Rheinbahn verweist auf ihre Hygienekonzepte. „Die Pflicht zum Tragen einer Maske, der unsere Fahrgäste fast ausnahmslos nachkommen, sowie das ständige Lüften des Fahrgastraums tragen maßgeblich dazu bei, dass das Ansteckungsrisiko im Nahverkehr weiter als gering eingestuft wird. Dies belegen zahlreiche international durchgeführte medizinische Studien“, sagt Rheinbahn-Sprecher Thomas Kötter.

Wer kontrolliert die 3G-Regel? Die Frage macht den Bahnen besonders zu schaffen. „Flächendeckende Kontrollen sind kaum zu realisieren und, wenn überhaupt, nur stichprobenartig umsetzbar sind“, betont der VRR. Ähnlich äußert sich die Rheinbahn: „Die hohe Anzahl der Fahrgäste in unseren offenen Systemen, der häufige Fahrgastwechsel und die zahlreichen Haltestellen in kurzen Abständen würden eine Überprüfung einer 3G-Regel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sehr aufwändig machen.“ Die Gewerkschaft Verdi fordert, dass die Kontrollen von Polizei und „qualifizierten Sicherheitspersonal“ durchgeführt werden, aber nicht vom Fahrpersonal.

Was sind die Sanktionen? Wer ohne aktuellen Test, Impf- oder Genesenen-Nachweis erwischt wird, dem könnten Geldbußen und der Rauswurf an der nächsten Haltestelle drohen. Für die Sanktionierung fordert der VRR Unterstützung: „Wenn die Vorgabe in der Corona-Schutzverordnung übernommen wird, kann die Ahndung analog der Maskenpflicht nur von Bundespolizei oder Ordnungsämtern übernommen werden.“ Auch die Eisenbahner-Gewerkschaft EVG mahnt: „Enge Absprachen mit der Bundespolizei sind eine der Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine mögliche 3G-Regel durchzusetzen“, so der Vize-Chef der Gewerkschaft, Martin Burkert. „Ein zwangsläufig zu erfolgender Ausschluss von der Fahrt muss auch durchgesetzt werden. Hier darf es nicht zu weiteren Belastungen unserer Kollegen kommen.“ Zugleich fordert die EVG ausdrücklich drastische Bußgelder bei Verstößen. „Abschreckung hilft, unsere Kolleginnen und Kollegen vor unvernünftigen und möglicherweise konfliktbereiten Fahrgästen zu schützen.“

Wie ist das mit der Beförderungspflicht zu vereinbaren? „Im ÖPNV besteht eine Beförderungspflicht, die nur unter ganz bestimmten Kriterien ausgesetzt werden darf. Hier bedarf es Konkretisierungen seitens des Gesetzgebers“, mahnt die Rheinbahn. Im Nahverkehr müssten die Beförderungsbedingungen der einzelnen Unternehmen geändert werden, die schon jetzt an den Corona-Schutzverordnungen der Länder orientiert sind. In der Branche zweifelt man laut der Agentur Reuters, ob dies noch in diesem Jahr flächendeckend umgesetzt werden kann. Für die Deutsche Bahn und ihre Konkurrenten müsste das Allgemeine Eisenbahngesetz geändert werden, das die Beförderungspflicht regelt.

Was bringt das Ganze? Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach hat sich für eine 3G-Regel für Bus und Bahn stark gemacht. Der Virologe Christian Drosten warnt jedoch vor zu hohen Erwartungen. „Wir werden mit 3G keine Infektionen von Ungeimpften verhindern“, sagte Drosten bei einer Anhörung im Bundestag zu den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes. Viele ungeimpfte Gruppen seien durch 3G schwer zu erreichen, weil sie zum Beispiel keiner formalen Arbeit nachgingen, im Ruhestand seien, nicht viel reisten und kaum Veranstaltungen besuchten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort