2G, 2Gplus oder 3G Verschärfte Corona-Regeln treten in mehreren Bundesländern in Kraft

Berlin · Ungebremst steigen die Infektionszahlen. Schärfere Maßnahmen sollen die Wende bringen. Doch reichen sie aus? Befürworter einer allgemeinen Impfpflicht bekommen weiter Rückendeckung.

 Die Corona-Regeln wurden in mehreren Bundesländern verschärft.

Die Corona-Regeln wurden in mehreren Bundesländern verschärft.

Foto: dpa/Jonas Walzberg

Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle treten in Deutschland vielerorts neue Maßnahmen in Kraft. In mehreren Bundesländern gelten ab diesem Mittwoch 2G-Regeln – das heißt Zutritt nur für Geimpfte und Genesene. Mehrere Landeskabinette haben dazu ihre Verordnungen angepasst. Zudem tritt das geänderte Infektionsschutzgesetz in Kraft, das am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen schärfere Regeln vorsieht. Derweil werden Rufe nach noch schärferen Maßnahmen lauter.

Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, ist für eine allgemeine Impfpflicht unter bestimmten Voraussetzungen. „Eine allgemeine Impfpflicht bedeutet einen Eingriff in die Grundrechte jedes einzelnen Menschen“, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur. „Gegenüber stark die Freiheit der gesamten Gesellschaft betreffenden Maßnahmen wie wiederkehrenden Lockdowns mit starken Kontaktbeschränkungen und gravierenden Folgen insbesondere für Kinder, aber auch ökonomischen Konsequenzen, stellt eine Impfpflicht jedoch das mildere Mittel dar.“ Zu klären sei aber, wie diese am besten durchgesetzt und kontrolliert werden könne. Dafür brauche es die Expertise von Wissenschaftlern und des Deutschen Ethikrats.

Die stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats, Susanne Schreiber, sagte, eine allgemeine Impfpflicht könne je nach Dramatik der Lage „aus ethischer Sicht nicht mehr grundsätzlich abgelehnt werden“. Sie berge zwar die Gefahr, durch ihren bevormundenden Charakter die freiwillige Akzeptanz von Impfungen zu senken. „Im Moment können wir jedoch nicht ignorieren, dass sich die pandemische Lage massiv zuspitzt.“

CDU-Politiker Friedrich Merz sieht eine Impfpflicht skeptisch, betrachtet aber einen weitgehenden Lockdown für Ungeimpfte als verhältnismäßig. Wer nicht geimpft oder genesen sei, solle „nur noch zur Apotheke, in den Supermarkt und zum Arzt“ können, sagte Merz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Mittwoch). Es müsse gelten: „Kein Ungeimpfter mehr im Büro, kein ungeimpfter Fußballspieler mehr auf dem Rasen, kein ungeimpfter Abgeordneter mehr im Bundestag, kein ungeimpfter Student mehr im Hörsaal.“

In Nordrhein-Westfalen werden derweil flächendeckend 2G-Regeln wirksam, so müssen etwa in Diskotheken, Clubs oder auf Karnevalsfeiern selbst Geimpfte und Genesene zusätzlich einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).

Auch in Baden-Württemberg brauchen Geimpfte und Genesene bei Veranstaltungen sowie in Bars und Clubs den zusätzlichen negativen Testnachweis. Zudem dürfen Ungeimpfte in Hotspots künftig nachts nur noch mit triftigem Grund vor die Tür und haben zudem keinen Zutritt mehr zu den meisten Geschäften - die Grundversorgung etwa mit Lebensmitteln ist davon ausgenommen.

Bayern führt mit Ausnahme des Handels überall die 2G-Regel ein, in vielen Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt 2G plus. Ungeimpfte dürfen sich nur noch mit wenigen anderen Personen treffen. Clubs und Bars müssen schließen, Restaurants dürfen nur bis 22 Uhr offen bleiben. Weihnachtsmärkte fallen aus. In Kultur und Sport gilt eine Auslastung von maximal 25 Prozent an Zuschauern. In Hotspots mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 1000 müssen Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten dicht machen.

Weitgehende 2G-Regeln gelten nun auch in Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Brandenburg weitet diese auf den Einzelhandel aus, ausgenommen sind Supermärkte und andere Läden des täglichen Bedarfs. Weihnachtsmärkte werden geschlossen. Auf Ungeimpfte kommen strenge Kontaktbeschränkungen zu.

Zugang zu Betrieben sollen ab diesem Mittwoch zudem flächendeckend nur noch Beschäftigte bekommen, die geimpft, genesen oder getestet sind (3G). Das gilt auch für Fahrgäste in Bussen und Bahnen. Wer auffliegt, muss an der nächsten Station aussteigen. Ungeimpfte, die nicht von zu Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen Schnelltest oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen. Das geänderte Infektionsschutzgesetz, das diese neuen Maßnahmen vorsieht, soll bereits am 9. Dezember in einer Bund-Länder-Runde evaluiert und gegebenenfalls nachgeschärft werden.

Laut dem geschäftsführenden Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) könnte das Treffen durchaus auch schon vorher stattfinden. „Wir werden früher handeln müssen. Wir sehen ja, dass in Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen die Lage sehr ernst ist. Wir müssen wohl erstmals Patienten in großem Stil innerhalb Deutschlands verlegen.“ Schärfere Maßnahmen für Veranstaltungen, Bars und Clubs müssten geprüft werden. Auf die Frage, ob er einen Teil-Lockdown ausschließe, sagte Spahn: „Ausschließen sollte man in dieser Lage gar nichts, so bitter das ist.“

(jma/dpa)
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