Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW setzt Quarantänepflicht für Rückkehrer außer Kraft

Münster · Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer gekippt. Nach Ansicht des Gerichts mache es keinen Sinn, einen Reisenden zu isolieren, wenn auf ihn in seiner Heimat höhere Infektionszahlen warten.

 Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Quarantäne-Regelung für Auslandsrückkehrer gekippt.

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Quarantäne-Regelung für Auslandsrückkehrer gekippt.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die in der Corona-Einreiseverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Das NRW-Gesundheitsministerium setzt nun die Corona-Einreiseverordnung des Landes außer Kraft. „Da das OVG wesentliche Bedenken gegen die zentralen Regelungen der Verordnung geäußert und sie außer Kraft gesetzt hat, ist die gesamte Verordnung ab sofort nicht mehr anzuwenden“, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums am Freitagabend. Eine entsprechende Mitteilung an die Kommunen erfolge umgehend.

Nach Ansicht des Gerichts hat das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Somit sei die Quarantäne aktuell kein geeignetes Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland, teilte das Gericht am Freitag mit. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az: 13 B 1770/20.NE).

Der Kläger aus Bielefeld war bis zum 13. November auf Ibiza und reiste dann weiter nach Teneriffa. Am 22. November will er zurück nach Deutschland fliegen. Weil der Wert der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf den Balearen deutlich niedriger liegt als in Bielefeld, wehrte er sich gegen den Vorwurf, als ansteckungsverdächtig qualifiziert zu werden.

Nach der gekippten Regelung müssen sich Rückkehrer aus ausländischen Risikogebieten nach der Einreise nach Nordrhein-Westfalen in häusliche Quarantäne begeben (Absonderung) und dürfen zehn Tage lang keinen Besuch aus anderen Haushalten empfangen.

„Das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko stelle sich jedenfalls bei vergleichbaren Inzidenzwerten nicht anders dar, als wenn sie daheim geblieben wären“, schreibt das Oberverwaltungsgericht zur Begründung. Die angefochtenen Regelungen seien daher unverhältnismäßig.

(top/sed/dpa)
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