Wachsende Zahl von Hinrichtungen Bundestag fordert Abschaffung der Todesstrafe in den USA

Berlin (dpa). Angesichts der wachsenden Zahl von Hinrichtungen hat der Bundestag am Donnerstag einmütig an die USA appelliert, die Todesstrafe in allen US-Bundesstaaten abzuschaffen.

Sie verletze das grundlegendste Menschenrecht, das Recht auf Leben, hieß es in einem von allen Fraktionen verabschiedeten Antrag. Die Todesstrafe sei eine durch "nichts zu rechtfertigende Form grausamer, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung oder Strafe", wurde betont.

Die Abgeordnete Claudia Roth (Grüne) wies darauf hin, dass seit 1976 in den USA 673 Menschen hingerichtet wurden, davon allein 75 in diesem Jahr. Mit der Hinrichtung von Verurteilten, die zum Tatzeitpunkt minderjährig oder geistig krank waren, hätten die USA gegen internationale Standards verstoßen, kritisierte Heide Mattischek (SPD). Die Forderung des Bundestages stelle keine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der USA dar. Nach den Worten von Ruprecht Polenz (CDU) ist der Vollzug der Todesstrafe unmenschlich. Die Strafe habe auch keine besonders abschreckende Wirkung.

Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) begrüßte den breiten Grundkonsens im Bundestag bei der Ächtung der Todesstrafe. Staatsminister Ludger Volmer (Grüne) vom Auswärtigen Amt forderte den künftigen US-Präsidenten auf, die entsprechende Europäische Konvention zu unterzeichnen.

Sprecher von PDS und FDP verlangten von der Bundesregierung auch, sich nachdrücklich gegen die drohende Hinrichtung des Journalisten Mumia Abu-Jamal und für ein neues Gerichtsverfahren einzusetzen. Der ehemalige Aktivist der Black-Panther-Bewegung war 1982 wegen Mordes an einem Polizisten schuldig gesprochen worden. An dem Urteil waren jedoch gravierende Zweifel laut geworden.

Das Parlament stimmte der Gründung eines deutschen Instituts für Menschenrechte zu. Mit dem Aufbau der politisch unabhängigen Einrichtung mit Sitz in Berlin soll Anfang des kommenden Jahres begonnen werden. Das Institut soll Strategien zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen ausarbeiten und Informationen über Verstöße verbreiten. Die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ist gesichert. Als jährlicher Rahmen sind drei Millionen Mark vorgesehen.

(RPO Archiv)
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