Böhmermann akzeptiert einstweilige Verfügung nicht

Mainz · Jan Böhmermann will die einstweilige Verfügung gegen sein Gedicht "Schmähkritik" über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan nicht hinnehmen. Dem Hamburger Landgericht seien bei seiner Entscheidung schwere handwerkliche Fehler unterlaufen, sagte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz gestern. Schertz will dem türkischen Präsidenten über das Gericht eine Frist von vier Wochen setzen lassen. Innerhalb dieser Zeit müsse Erdogan dann eine sogenannte Hauptsacheklage erheben. Sollte er das nicht tun, verfalle die Verfügung. Notfalls wolle er auch bis zum Bundesverfassungsgericht gehen, kündigte Schertz an.

Denkbar ist, dass sogar Erdogan rechtlich gegen die einstweilige Verfügung vorgeht. Der am Dienstag verkündete Beschluss müsse allerdings noch förmlich zugestellt werden, sagte ein Gerichtssprecher. Erst dann laufe für Erdogan eine zweiwöchige Frist, eine sofortige Beschwerde einzureichen, weil sein Antrag teilweise zurückgewiesen wurde.

Böhmermanns Anwalt nannte die einstweilige Verfügung "eklatant falsch". Das Gericht habe zwar festgestellt, dass das Gedicht ein Kunstwerk sei, es dann aber zerlegt, um Teile davon isoliert zu verbieten. Außerdem habe das Gericht den Zusammenhang außer acht gelassen. Der Satiriker habe in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" Ende März zeigen wollen, was erlaubt sei und was nicht und wo die Grenzen zur Schmähkritik lägen. Böhmermann darf nach der Entscheidung des Landgerichts die "schmähenden und ehrverletzenden Passagen" seines Gedichts über den türkischen Präsidenten nicht mehr wiedergeben. Im Fall einer Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monate Haft.

Ob es unabhängig von der einstweiligen Verfügung zu einem Prozess kommt, bei dem sich Böhmermann wegen Beleidigung verantworten muss, ist offen. Eine Vernehmung des Satirikers sei jedoch nicht geplant, da er von einem Anwalt vertreten werde.

(dpa)
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