Düsseldorf Welche Schäden die Versicherung zahlt

Düsseldorf · Verursacht der Blitzeinschlag ein Feuer, so sind Schäden entweder durch die Hausrat- oder die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Die Police für den Haurat umfasst grundsätzlich alle Sachen, die sich in der Wohnung befinden, die Police für Gebäude ist zuständig für Gebäudebestandteile (etwa das Dach) sowie Sachen, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa Markisen, Fensterläden oder Antennen.

Direkter Blitzeinschlag Der Blitzeinschlag ist üblicherweise in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitversichert. Gemeint ist aber nur der direkte Blitzeinschlag. Das bedeutet: Der Blitz müsste zum Beispiel direkt in die Antenne des Fernsehers zischen, damit die Versicherung einspringt. Das ist jedoch selten der Fall.

Überspannungsschäden Öfter verursacht der Blitzschlag Schäden, weil er zum Beispiel in die Dachantenne fuhr und im Stromnetz des Hauses eine Überspannung auslöste. Das kann Fernseher, Hifi-Anlagen oder Computer demolieren. Eine solche indirekte Blitzfolge ist nur dann versichert, wenn in der Police ausdrücklich Überspannungsschäden mitversichert sind.

In neueren Verträgen sind sie oft enthalten, allerdings mit Höchstgrenzen. Diese liegen in der Regel bei fünf Prozent der Versicherungssumme. Liegt diese bei 50.000 Euro, würden maximal 2500 Euro für Reparatur oder Neukauf gezahlt. Dieser Schutz kann zu wenig sein, denn maßgeblich sind immer die Neupreise. Mit zwei Fernsehern sowie einem Laptop oder Tablet ist das Limit möglicherweise schon überschritten. Wer einen High-Tech-Haushalt hat, sollte daher gegen Prämienzuschlag die Entschädigungsgrenzen erhöhen.

Wasserschäden Betroffene sollten laut Vertrag die Schäden unverzüglich melden, damit sie den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden, betont der Bund der Versicherten (BdV). Zur Dokumentation sollten Betroffene Fotos machen. Daneben ist eine genaue Aufstellung sinnvoll sowie Zeugenaussagen. Schäden am Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Wird der Keller überschwemmt, zahlt sie aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Sie gleicht Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau aus. Für Schäden am Wohnungsinventar ist die Hausratversicherung zuständig. Schäden am Auto zahlt die Teilkaskoversicherung. Kosten für kaputte Scheiben werden in der Regel erstattet.

(ftx)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort