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Leipzig Bio-Fleischer verliert Wurst-Streit

Leipzig · Ein Bio-Fleischer hat einen Streit um die Wurst in letzter Instanz verloren. Nitrathaltige Gemüseextrakte, wie sie der Metzger aus Niedersachsen bei der Herstellung seiner Fleischwaren verwendete, seien unzulässig, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es handele sich um Lebensmittelzusatzstoffe, die nach europäischem Recht zulassungspflichtig sind (Az.: BVerwG 3 C 7.14).

Der Metzger wollte gemäß den Vorgaben des Ökoverbandes Bioland auf Nitritpökelsalz verzichten. Er setzte bei der Herstellung von Fleischwurst und Kochschinken stattdessen Rote-Bete-Dicksaft und Bakterien zu. Der Effekt ist der gleiche wie bei Pökelsalz: Durch Nitrit entsteht ein Pökelaroma, und die Wurst wird rosarot. Ansonsten wäre sie eher unansehnlich grau.

Dem Argument des Fleischers, seine Zutaten seien normale, nicht genehmigungspflichtige Lebensmittel, folgten die Richter nicht.

(dpa)
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