Vorfall in Brannenburg erregte Aufsehen Bewährungsstrafe für Vater des Todesschützen

Traunstein (dpa). Im Prozess gegen den Vater des Brannenburger Todesschützen hat das Gericht eine Mitschuld des 44-Jährigen ausgeschlossen. Das Landgericht Traunstein verurteilte den Mann am Freitag lediglich wegen 23fachen illegalen Waffenbesitzes zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Den Vorwurf der fahrlässigen Tötung sah das Landgericht im bayerischen Traunstein dagegen nicht als erwiesen an. Der 16- jährige Sohn des Angeklagten hatte vor knapp einem Jahr mit einer Pistole des Vaters seinen 57 Jahre alten Internatschef im oberbayerischen Brannenburg erschossen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Vater des Todesschützen dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.

Der Internatsschüler hatte den Schulleiter mit einer großkalibrigen Pistole aus der umfangreichen Waffensammlung seines Vaters getötet und sich dann selbst in den Kopf geschossen. Er liegt seither mit irreversiblen Hirnverletzungen im Koma.

Die Witwe des getöteten Schulleiters warf dem Angeklagten vor, er habe die Aggressivität seines Sohnes noch gefördert. Ihre Tochter verließ mehrfach weinend den Gerichtssaal. Der Angeklagte sagte unter Tränen: "Es tut mir so leid."

Staatsanwalt und Nebenklägerin warfen dem 44-jährigen Vater vor, dass er eine solche Gewalttat hätte vorhersehen können. Sein Sohn sei immer wieder als Schläger aufgefallen und habe Lehrer, Mitschüler und andere Menschen bedroht. Dabei habe er auch Waffen benutzt. Der Vater habe seinem Sohn das Schießen beigebracht und den Schlüssel zu seinem Waffenkeller schlampig verwahrt.

Der Verteidiger räumte unerlaubten Waffenbesitz in 22 Fällen ein, wies aber den Vorwurf der Pflichtwidrigkeit und der fahrlässigen Tötung zurück. Der Gesetzgeber habe es versäumt, die Aufbewahrung von Waffen klar zu regeln. Der Junge sei seit zweieinhalb Jahren im Internat erzogen worden. Von den angeblichen Aggressionen seines Sohnes habe der Vater oft nichts gewusst. "Jede Strafe verblasst vor der Katastrophe, dass er sein eigenes Kind verliert."

(RPO Archiv)
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