Leipzig Bahn muss über Verspätung informieren

Leipzig · Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Es wies damit auch in dritter Instanz eine Klage der "DB Station & Service AG" ab. (Az.: BVerwG 6 C 28.14)

Die Bahn muss Reisende auch an kleinen Bahnhöfen und Haltepunkten über Verspätungen informieren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Es wies damit auch in dritter Instanz eine Klage der "DB Station & Service AG" ab. (Az.: BVerwG 6 C 28.14)

Das Eisenbahnbundesamt hatte den Bahnhofsbetreiber im Bahnkonzern schon 2010 verpflichtet, alle Haltepunkte mit "Dynamischen Schriftanzeigern" (DSA) oder wenigstens Lautsprechern auszustatten. Dazu sei die Bahn durch die Europäische Fahrgastrechte-Verordnung verpflichtet. Das sah DB Station & Service anders, klagte - und verlor in allen drei Instanzen.

"DB Station & Service" betreibt bundesweit rund 5400 Bahnhöfe. Ende dieses Jahres seien nur noch 100 übrig, die ohne technische Infosysteme ausgerüstet seien. Das seien Haltepunkte mit häufig sehr wenigen Reisenden, wo es teilweise keinen Stromanschluss oder Mobilfunkempfang gebe. Einen Haltepunkt ohne Stromanschluss mit DSA auszustatten, koste rund 50 000 Euro. Das sei schlichtweg zu teuer. Es müsse eine Bagatellgrenze geben, argumentierte die Bahn. "Es können nicht an einem Haltepunkt, wo am Tag drei Leute aussteigen und der nicht mal einen Stromanschluss hat, die gleichen Anforderungen gelten wie zum Beispiel am Hauptbahnhof Leipzig, der natürlich die technischen Voraussetzungen hat", sagte Bahn-Anwalt Olaf Otting in der mündlichen Verhandlung. Die Bahn wolle das Informationsniveau der Reisenden nicht verschlechtern. Aber es müsse doch wirtschaftlich im Rahmen bleiben. Dem folgte das BVG nicht.

(dpa)
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