London Weitere Anhörung von Wikileaks-Gründer

London (RPO). Wikileaks-Gründer Julian Assange ist am Montag zu einer Anhörung im Kampf gegen seine Auslieferung an Schweden vor einem Londoner Gericht erschienen. Assange traf mit seiner Anwältin Jennifer Robinson am Belmarsh Magistrates' Court ein. Fragen von Journalisten beantwortete er nicht. Assange steht in London unter Hausarrest.

 Wikileaks-Gründer Assange traf mit seiner Anwältin Jennifer Robinson am Londoner Belmarsh Magistrates' Court ein.

Wikileaks-Gründer Assange traf mit seiner Anwältin Jennifer Robinson am Londoner Belmarsh Magistrates' Court ein.

Foto: AFP, AFP

Die schwedischen Behörden wollen Assange zum Vorwurf der Vergewaltigung zweier Frauen befragen. Assange wirft der Staatsanwaltschaft politische Motive vor. Seine Unterstützer befürchten, dass er von dort an die USA ausgeliefert werden könnte. Die US-Justiz prüft derzeit, wie sie gegen Wikileaks und Assange wegen der zahlreichen Veröffentlichungen zum Teil geheimer Unterlagen vorgehen kann.

In Dokumenten von Assanges Anwälten heißt es, es gebe "ein echtes Risiko, dass sich die USA um seine Auslieferung oder illegale Überstellung bemühen und er in Guantanamo oder woanders festgehalten werden könnte". Außerdem bestehe die Gefahr, dass Assange zur Todesstrafe verurteilt werde, hieß es in den Unterlagen weiter. Nach europäischem Recht dürfen Menschen nicht in Länder ausgeliefert werden, wo ihnen die Todesstrafe droht.

Assanges Anwalt kritisiert Verfahren

Assanges Anwalt Geoffrey Robertson sagte, sein Mandant wehre sich gegen eine Auslieferung nach Schweden, weil Prozesse wegen Vergewaltigung dort üblicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Ein Verfahren hinter verschlossenen Türen wäre eine "schamlose Verleugnung des Rechts ... offensichtlich unfair, nicht nur nach britischen Standards, sondern auch nach europäischen und internationalen Standards", sagte Robertson. "Es gibt kein gerechtes Verfahren, wenn die Presse und die Öffentlichkeit vom Gericht ausgeschlossen werden", sagte der Anwalt.

Robertson wies die Vorwürfe zurück, Assange habe die Frauen vergewaltigt. In allen Beziehungen gebe es "Momente des Frusts, der Irritation und des Streits. Das gibt der Polizei jedoch nicht das Recht, unter der Bettdecke zu schnüffeln", sagte Robertson.

"Nicht das Recht, unter der Bettdecke zu schnüffeln"

Die britische Anwältin, die Schweden vertritt, erklärte, die dortige Staatsanwaltschaft habe das Recht gehabt, einen europäischen Haftbefehl gegen Assange zu beantragen. Damit wies sie eine Argumentation der Verteidigung zurück.

Die Anwälte des 39-Jährigen machen geltend, Assange könne nicht ausgeliefert werden, weil er in Schweden nicht eines Verbrechens beschuldigt werde, sondern lediglich befragt werden soll. Die Vorwürfe entsprächen nicht dem Begriff von Vergewaltigung, wie er im europäischen und britischen Recht verwendet werde.

Der Vorwurf gegen Assange sei ein Widerspruch in sich, sagte Anwalt Robertson: Die Anschuldigung laute "minderschwere Vergewaltigung", aber eine Vergewaltigung sei kein minderschweres Delikt.

Zudem wies der Anwalt die Vergewaltigungsvorwürfe gegen Assange zurück. In allen Beziehungen gebe es "Momente des Frusts, der Irritation und des Streits. Das gibt der Polizei jedoch nicht das Recht, unter der Bettdecke zu schnüffeln", sagte Robertson.

(apd/csr)
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