Oberstes US-Gericht verweigert Entscheidung Weiter Streit um Exekution mit Giftspritze

Washington · Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Streit um die Hinrichtung eines verurteilten Mörders in Missouri an ein Berufungsgericht verwiesen. Mit der Entscheidung vom Mittwoch verzichtete der Supreme Court vorerst darauf, sich selbst mit der Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Hinrichtung per Giftspritze zu befassen.

Oberstes US-Gericht verweigert Entscheidung: Weiter Streit um Exekution mit Giftspritze
Foto: ap

Die Exekution des verurteilten Mörders und Vergewaltigers Russell Bucklew bleibt damit weiter ausgesetzt. In dem Rechtsstreit geht es um die Grundsatzfrage, ob Exekutionen mit der Giftspritze zulässig sind, wenn sie möglicherweise einen besonders qualvollen Todeskampf auslösen.

Im Bundesstaat Oklahoma war die Hinrichtung eines Todeskandidaten am 29. April abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Der Mann wand sich 43 Minuten lang im Todeskampf vor Schmerzen, bis er schließlich einen tödlichen Herzinfarkt erlitt.

Der achte Zusatz zur US-Verfassung verbietet jegliche "grausame und ungewöhnliche Bestrafung". Darauf beriefen sich Bucklews Anwälte. Sie hatten vor einem Berufungsgericht geltend gemacht, dass ihr Mandant wegen einer seltenen Erkrankung nach Verabreichung der Todesspritze qualvoll ersticken könnte.

Zudem forderten sie, den Supreme Court über Bucklews Fall zu unterrichten sowie die Giftmixtur offenzulegen, die ihrem Mandanten hätte verabreicht werden sollen.

Die US-Strafvollzugsbehörden haben Probleme bei den Mitteln für die Giftspritzen, weil sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen.

Mehrere US-Bundesstaaten hatten daher zuvor nicht erprobte Giftmischungen von nicht bundesweit zertifizierten Herstellern getestet.

(DEU)
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