Gruppenvergewaltigung in Indien Urteil gegen 17-Jährigen erneut vertagt

Neu Delhi · Das erste Urteil wegen der brutalen Gruppenvergewaltigung einer Inderin ist erneut vertagt worden. Der Urteilsspruch gegen den zur Tatzeit 17-jährigen Angeklagten solle nun am 5. August fallen, sagte der Vorsitzende Richter am Jugendgericht in Neu Delhi, Geetanjli Goel, am Donnerstag vor dutzenden Journalisten aus dem In- und Ausland.

Indien: Die Angeklagten im Vergewaltigungsfall
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Foto: afp, PRAKASH SINGH

Grund sei die Einreichung einer Klageschrift beim Obersten Gericht, über die noch nicht entschieden sei, sagte der Verteidiger Rajesh Tiwari. Der Chef der Janata-Partei, Subramanian Swamy, hatte gefordert, dass Verdächtige über 16 Jahren, die schwerer Vergehen angeklagt sind, vor ein Gericht für Erwachsene gestellt werden.

Der Prozess vor einem Jugendgericht war von dem Verfahren gegen die vier Mitangeklagten abgekoppelt worden. Der inzwischen 18-Jährige soll gemeinsam mit fünf weiteren Männern Mitte Dezember eine 23-jährige Studentin in der indischen Hauptstadt Neu Delhi in einem Bus brutal vergewaltigt und schwer misshandelt haben. Die junge Frau starb später an ihren Verletzungen. Dem 18-Jährigen droht eine Höchststrafe von drei Jahren Jugendhaft. Vier weiteren anderen Angeklagten droht wegen Vergewaltigung und Mordes die Todesstrafe.

Der Hauptverdächtige war im März tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden worden, die Todesumstände sind unklar. Die Tat hatte weltweit Entsetzen ausgelöst und in Indien eine heftige Debatte über sexuelle Gewalt angestoßen. Nach wochenlangen Protesten und weiteren Vergewaltigungsfällen verschärfte das Parlament die Strafen für Vergewaltiger. Entgegen den Forderungen der Öffentlichkeit wurde die Strafmündigkeit aber nicht herabgesetzt.

(AFP)
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