Mindestens 13 Tote Frau schlägt Fahrer - Bus stürzt in China von Brücke

Peking · Ein Handgemenge zwischen einem Busfahrer und einer Frau hat in China zu einem tödlichen Verkehrsunfall geführt. Mehrere Menschen sind dabei gestorben.

 Retter bergen das Wrack.

Retter bergen das Wrack.

Foto: dpa/-

In China ist ein Bus von einer Brücke 50 Meter tief in den Yangtze gestürzt. Die Polizei geht davon aus, dass alle Insassen dabei gestorben sind. 13 Leichen seien bereits geborgen, zwei Passagiere würden noch vermisst, teilten die Behörden am Freitag mit. Das Unglück passierte am Sonntag in der Metropole Chongqing im Südwesten. Am Mittwochabend konnten Bergungsmannschaften den Bus aus dem Wasser holen.

Dem Unfall war ein Streit zwischen einer verärgerten Passagierin und dem Busfahrer vorausgegangen. Wie in dem Video einer Überwachungskamera des Busses zu sehen ist, schlug die Frau mit ihrem Handy dem Fahrer an den Kopf, der sich dann wehrte. Abgelenkt riss er das Lenkrad zur Seite, verlor die Kontrolle, der Bus geriet auf die Gegenfahrbahn. Der Bus prallte auf ein entgegenkommendes Auto, durchbrach das Geländer und stürzte von der Brücke, wie ein zweites Video einer Dashboard-Kamera eines anderen Autos zeigt.

Die 48 Jahre alte Frau war laut Nachrichtenagentur Xinhua erbost, weil sie wegen einer Umleitung - verursacht von Straßenarbeiten - nicht an ihrer Haltestelle aussteigen konnte. Der 42 Jahre alter Fahrer habe ihr gesagt, sie solle an einer früheren Haltestelle aussteigen, was sie nicht getan habe. Als sie gemerkt habe, dass sie ihr Ziel verpasst, habe sie ihn aufgefordert, sofort anzuhalten, um sie rauszulassen. Ohne eine Haltestelle habe der Fahrer dies aber abgelehnt.

„15 Leben waren im Nu ausgelöscht - die Lektionen daraus sind sehr schmerzvoll", teilte die Polizei weiter mit. Tödliche Verkehrsunfälle sind keine Seltenheit in China, da die Straßenverkehrsvorschriften oft ignoriert werden. Im Jahr 2015 kamen dabei nach offiziellen Angaben 58.000 Menschen ums Leben. Zu 90 Prozent waren Verstöße gegen die Verkehrsregeln der Grund.

(wer/dpa/AFP)
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