Kampf gegen Missbrauch UN: Vatikan muss weltweit für pädophile Priester haften

Genf · Der Vatikan ist nach Auffassung der Vereinten Nationen für Missbrauchsfälle durch katholische Kleriker weltweit haftbar. Die Verantwortung eines Staates für das Tun oder Unterlassen von Amtsträgern erstrecke sich auch auf Bedienstete im Ausland, urteilte das UN-Antifolterkomitee der Vereinten Nationen am Freitag in Genf.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

Es handelt sich um das Schlussdokument zu einer turnusmäßigen Überprüfung des Heiligen Stuhls. Erstmals seit seinem Beitritt zur UN-Antifolterkonvention hatte sich der Vatikan diesem Verfahren unterzogen.

In ihren acht Seiten umfassenden "Abschließenden Beobachtungen" lobt das Komitee den Dialog mit dem Vatikan als "offen und konstruktiv", bemängelt aber die um neun Jahre verspätete Vorlage des Berichts durch den Heiligen Stuhl. Positiv wertet das UN-Komitee die Anpassung des Strafrechts im Vatikanstaat an internationale Normen sowie die Einrichtung einer Missbrauchskommission durch Papst Franziskus im vergangenen Dezember. Ausdrücklich gewürdigt werden auch die Verurteilung jeglicher Folter durch Benedikt XVI. (2005-2013) und die Zusage von Franziskus, härter gegen sexuellen Missbrauch vorzugehen.

Jedoch weist das Expertengremium der UN die Deutung des Heiligen Stuhls zurück, die Konvention gegen Folter und unmenschliche Behandlung gelte nur für den Vatikanstaat und näherhin Mitarbeiter der Römischen Kurie, diplomatisches Personal, Einrichtungen des Heiligen Stuhls und Justizmitarbeiter. Dem Komitee zufolge umfasst das Abkommen "alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder in amtlicher Eigenschaft handelnde Personen". Auch Versuche von Misshandlungen sowie Komplizenschaft müsse der Vatikan in seinem Strafrecht als Tatbestand definieren.

Mit Blick auf die Ahndung von Missbrauchsdelikten würdigte das Komitee die Strafsanktionen des Vatikan. Zwischen 2004 und 2013 wurden nach dessen Angaben 848 pädophile Priester in den Laienstand versetzt, 2.572 mit anderen Strafen belegt. Das UN-Komitee verlangte vom Vatikan aber konkrete Daten, wie oft die Justiz anderer Staaten eingeschaltet wurde. Besorgt sei man auch über Berichte, nach denen Kirchenverantwortliche eine Meldung von Sexualstraftaten an weltliche Behörden unterließen und übergriffige Kleriker noch in jüngerer Zeit in andere Bistümer verschoben worden seien.

Bereits bei einem konkreten Missbrauchsverdacht müsse der Betreffende für die Dauer der Ermittlungen suspendiert werden, verlangte das Komitee. Versetzungen an andere Einsatzorte seien durch die Glaubenskongregation zu überwachen, sämtliche Verdachtsfälle müssten auch an weltliche Instanzen gemeldet werden.

Regeln zur Zusammenarbeit mit Justiz gefordert

Besorgt zeigten sich die Experten über Berichte, nach denen der Vatikanbotschafter in Australien 2013 unter Berufung auf seine diplomatische Immunität die Herausgabe von Dokumenten an die Missbrauchs-Untersuchungskommission in New South Wales verweigert habe. Der Vatikan müsse klare Regeln für die Justizzusammenarbeit schaffen und dafür sorgen, dass Bitten um Kooperation schnell beantwortet würden.

Die von Franziskus ins Leben gerufene Kinderschutzkommission habe bislang keine klaren Kompetenzen. Ungewiss sei auch, inwieweit sie Untersuchungsergebnisse veröffentlichen könne, so das Komitee. Der Vatikan solle eine unabhängige Beschwerdestelle mit der Möglichkeit der Kooperation nichtkirchlicher Behörden schaffen. Zwischen Ermittlern und mutmaßlichen Tätern dürfe es kein dienstliches Abhängigkeitsverhältnis geben.

Weiter mahnen die UN-Experten die katholische Kirche zur Entschädigung von Opfern, "unabhängig davon, ob die Täter zur Rechenschaft gezogen wurden". Dabei kritisierten sie Versuche, Vermögen von Bistümern oder Orden aus der Haftungsmasse zu entziehen.

Mit Blick auf den Schutz von Asylsuchenden begrüßte das UN-Komitee die Versicherung des Heiligen Stuhls, keine Person an Staaten auszuliefern, in denen ihr Folter drohe. Zugleich verwies das Gremium auf das Flüchtlingsabkommen des Vatikan mit Italien. Der Heilige Stuhl müsse sicherstellen, dass an Italien übergebene Flüchtlinge nicht von dort aus in unsichere Staaten abgeschoben würden. Über die Zahl der Asylanträge und aufgenommener Flüchtlinge seit 2002 verlangte das Komitee genaue Angaben im nächsten Bericht.

Die nächste turnusmäßige Prüfung steht im Mai 2018 an. Bis 23. Mai 2015 soll der Vatikan einen Zwischenbericht unter anderem über den Umgang mit Missbrauchsverdächtigen und die Frage der Opferentschädigung vorlegen.

(KNA)
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