Ukraine-Krise Das müssen Reisende zu Flügen wissen

Tübingen/Düsseldorf/Kehl · Der Krieg in der Ukraine bringt den zivilen Luftverkehr über den Landesgrenzen zum Erliegen. Zahlreiche Airlines umfliegen das ukrainische Staatsgebiet weitläufig. Was das für Reisende bedeutet.

 Reisende warten am Flughafen Düsseldorf auf ihre Abfertigung (Archivfoto).

Reisende warten am Flughafen Düsseldorf auf ihre Abfertigung (Archivfoto).

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine haben zahlreiche Fluggesellschaften, darunter auch die Lufthansa, ihre Ukraine-Verbindungen vorerst eingestellt. Die Sperrung des Luftraums über der Ukraine betrifft auch Überflüge zum Beispiel von und nach Asien.

Airlines müssen ihre bestehenden Flugrouten darum umplanen und das ukrainische Staatsgebiet weitläufig umfliegen. Welche Auswirkungen hat das auf die Urlaubspläne oder bereits gebuchte Flugtickets von Reisenden? Experten klären auf.

Muss ich damit rechnen, dass mein Urlaubsflieger etwa in den asiatischen Raum nicht geht?

Bislang berührt die Sperrung des ukrainischen Luftraums den interkontinentalen Flugverkehr kaum. Weitaus größere Konsequenzen könnte die Sperrung des russischen Luftraums haben. Damit würden viele der schnellsten Routen zwischen Europa und Asien wegfallen, sagt Michael Trinkwalder vom Tübinger Unternehmen A3M, einem Dienstleister für Krisen- und Frühwarninformationen für Reisen weltweit.

„Russland hat bereits in der Vergangenheit damit gedroht, seinen Luftraum für westliche Fluggesellschaften zu sperren“, sagt Trinkwalder. „Als Reaktion auf neuerliche massive Sanktionen könnte diese Drohung diesmal in die Tat umgesetzt werden.“ Für die ohnehin gebeutelte europäische Luftfahrtbranche wäre das ein weiterer schwerer Schlag, sagt der Experte.

Was passiert, wenn die Fluggesellschaft meinen Flug doch streicht?

Annulliert eine Airline einen Flug, haben Verbraucherinnen und Verbraucher nach der Fluggastrechteverordnung die Wahl zwischen der Erstattung der Ticketkosten binnen sieben Tagen oder einer anderweitigen Beförderung.

Erfahren Reisende erst am Flughafen von der Absetzung der Verbindung, haben sie zudem Anspruch auf unentgeltliche Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei Telefongespräche.

Eine finanzielle Entschädigung von 250 bis 600 Euro, wie sie die EU-Verordnung etwa für Annullierungen von Flügen vorsieht, stehe Fluggästen nicht zu, wenn der Grund dafür auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, sagt Jan Philipp Stupnanek, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale NRW. Dazu zählen zum Beispiel Unruhen und Krieg.

An wen wende ich mich bei Fragen zur Verbindung?

Bei individuell gebuchten Flügen wenden sich Verbraucherinnen und Verbraucher direkt an die Airline, rät Reiserechtsexperte Stupnanek. Handelt es sich beim Flug um eine Pauschalreiseleistung, wenden sich Betroffene besser an den jeweiligen Reiseveranstalter.

Ergibt sich für meinen Flug in den Urlaub aufgrund des Kriegs eine besondere Gefahrenlage?

„Eine besondere Gefahrenlage kann man eigentlich generell verneinen“, weil die Ukraine weiträumig umflogen werde, sagt der Reisesicherheitsanalyst Trinkwalder. „Es ist aber verständlich, wenn viele Passagiere wegen der Ereignisse in der Ukraine ein mulmiges Gefühl haben.“

Kann ich mein Ticket kostenfrei zurückgeben, wenn ich Bedenken habe zu fliegen?

„Bei einzeln gebuchten Flügen besteht ein Recht auf kostenfreie Stornierung nur, wenn es vertraglich vereinbart wurde“, sagt Reiserechtsexperte Stupnanek. Andernfalls habe die Fluggesellschaft Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen, wie zum Beispiel Steuern und Gebühren.

Nur wenn die Leistung nicht erbracht werden kann - etwa bei einem Flug- oder Einreiseverbot für den jeweiligen Fluggast - brauche sie nicht bezahlt zu werden, sagt der Verbraucherschützer.

Kann meine Airline das bereits gebuchte Ticket nachträglich verteuern, weil ihr zum Beispiel durch die geänderte Route höhere Kosten entstehen?

Grundsätzlich seien solche Preisanpassungen schon möglich, sagt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Allerdings nur dann, wenn die Vertragsbedingungen eine Preisanpassungsklausel enthalten. Die Erfahrung von Wojtal ist: Das gibt es bei Flugtickets eigentlich nicht.

Trinkwalder schätzt, dass es aufgrund des Ukraine-Kriegs zu erheblichen Flugeinschränkungen und damit absehbar auch zu Ticketpreissteigerungen für Flüge außerhalb Osteuropas kommen könnte.

(ahar/dpa)
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