Mehdi Nemmouche Todesschütze von Brüssel wehrt sich gegen Auslieferung

Versailles · Der nach der tödlichen Schießerei im Brüsseler Jüdischen Museum festgenommene mutmaßliche Dschihadist Mehdi Nemmouche wehrt sich gegen eine Auslieferung von Frankreich nach Belgien. Sein Mandant wolle in Frankreich vor Gericht gestellt werden, sagte der Anwalt des mutmaßlichen Attentäters, Apolin Pepiezep, am Mittwoch vor einem Gericht in Versailles.

 Dieses Foto zeigt den mutmaßlichen Todesschützen Mehdi Nemmouche.

Dieses Foto zeigt den mutmaßlichen Todesschützen Mehdi Nemmouche.

Foto: afp, DCH/jk

Nemmouche sei Franzose und befinde sich in Frankreich. Im übrigen seien einige Delikte, die ihm vorgeworfen würden, in Frankreich begangen worden - etwa der illegale Transport von Waffen. Belgien hat gegen den aus Nordfrankreich stammenden Verdächtigten einen europäischen Haftbefehl ausgestellt und außerdem seine Auslieferung beantragt. Der 29-Jährige wurde am Mittwochnachmittag im Gericht in Versailles über den Haftbefehl informiert. Anschließend wurde er im nahegelegenen Bois d'Arcy in Untersuchungshaft genommen.

Nemmouche steht in Verdacht, bei dem Anschlag im Jüdischen Museum drei Menschen getötet und einen anderen lebensgefährlich verletzt haben. Am Freitag wurde er in der südfranzösischen Stadt Marseille festgenommen. Nach Angaben der Ermittler hatte er einen Revolver und ein Kalaschnikow-Maschinengewehr bei sich.

Wie aus französischen Ermittlerkreisen verlautete, hatte sich Nemmouche islamistischen Kämpfern in Syrien angeschlossen und war im Frühjahr 2014 nach Europa zurückgekehrt. Über den Auslieferungsantrag soll das Gericht in Versailles am Donnerstag entscheiden. Er werde sich im Auftrag seines Mandanten der Auslieferung widersetzen, kündigte Anwalt Pepiezep an. Er schloss auch einen Gang vor den französischen Appellationsgerichtshof für den Fall nicht aus, dass das Gericht dem Antrag Belgiens stattgibt. Dies könnte die Auslieferung nach Angaben von Juristen um einige Wochen verzögern - der Appellationsgerichtshof hat 40 Tage Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.

(DEU)
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