USA Todeskandidat klagt "Recht auf Hinrichtung" ein

Washington (RPO). Ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien hat einem Todeskandidaten das "Recht auf Hinrichtung" zugesprochen. Der wegen Mordes verurteilte Mann hatte darauf geklagt, dass sein Berufsverfahren eingestellt wurde. "Ich bin schuldig und habe den Tod verdient", sagt Robert Comer.

 Robert Comer will sterben.

Robert Comer will sterben.

Foto: ARIZONA DEPARTMENT OF CORRECTION, AP

Mit klarer Mehrheit von 14 zu 1 entschied das Bundesberufungsgericht in San Francisco, dass Comer Anspruch darauf habe, dass das Berufungsverfahren eingestellt werde.

Der heute 45-jährige Comer war wegen eines Mordes im Bundesstaat Arizona 1987 zum Tod durch die Giftspritze verurteilt worden. Während der Verhandlung hatte er sich widersprüchlich verhalten. Zudem verwirrte er Medienberichten zufolge die Jury, als er nahezu nackt im Gerichtssaal auftauchte.

Ein Berufungsrichter beantragte gegen Comers Willen eine Revision des Verfahrens, weil der Verurteilte seiner Meinung nach gute Chancen auf eine Umwandlung des Todesurteils in lebenslange Haft habe. Comer klagte daraufhin im vergangenen Jahr gegen das Berufungsverfahren. Er habe ein Recht darauf, hingerichtet zu werden: "Ich bin schuldig und habe den Tod verdient", so Comer wörtlich.

Eine Bürgerinitiative pro Comer kritisiert auf ihrer Homepage, dass die Haftbedingungen in den beiden so genannten Supermax-Gefängnissen, den Hochsicherheits-Anstalten Arizonas, so entwürdigend seien, dass "Comer lieber sterben möchte, als noch weiter in Isolationshaft zu sitzen". In den USA haben laut Presse bislang 124 Todeskandidaten auf der Vollstreckung ihres Todesurteils bestanden.

(afp)
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