Thailand Homosexuelles Paar gewinnt Prozess gegen Leihmutter

Bangkok · Erneut hat eine Leihmutterschaft die Justiz in Thailand beschäftigt. Ein Gericht in Bangkok gab am Dienstag einem ausländischen schwulen Paar Recht, deren Leihmutter sich nach der Geburt geweigert hatte, die neugeborene Tochter ausreisen zu lassen.

 Das Paar hat den Rechtsstreit um die 15 Monate alte Carmen gewonnen

Das Paar hat den Rechtsstreit um die 15 Monate alte Carmen gewonnen

Foto: ap

Das Gericht habe seinem Mandanten "das alleinige Sorgerecht zugesprochen", sagte der Anwalt des US-Bürgers Gordon Lake, der mit dem Spanier Manuel Valero verheiratet ist. Die beiden Männer hatten sich in Thailand eine Leihmutter gesucht, im Januar 2015 wurde die kleine Carmen geboren. Nach der Geburt händigte die Leihmutter ihnen das Mädchen zwar aus, sie weigerte sich aber, die für die Ausreise erforderlichen Dokumente zu unterzeichnen. Die Männer warfen ihr vor, sie habe etwas gegen ihre sexuelle Orientierung. Die Leihmutter wies diesen Vorwurf zurück.

"Wir sind sehr glücklich, dass dieser Albtraum nun bald zu Ende sein wird", sagte Valero nach der Gerichtsentscheidung. "Nach 15 Monaten wird Carmen nach Spanien fliegen." Die beiden Männer, die im spanischen Valencia leben, hatten mehr als ein Jahr lang um das Sorgerecht für ihre Tochter gekämpft. Sie hatten sich in dieser Zeit in Bangkok um das Mädchen gekümmert. Ihr anderes Kind, ein Sohn, lebte solange bei Valeros Schwester in Spanien.

Leihmutterschaft war in Thailand lange ein florierendes Geschäft. Zuletzt hatten allerdings mehrere Skandale dafür gesorgt, dass im vergangenen Jahr die Gesetze verschärft wurden. Dies hatte auch den Fall des US-spanischen Paars erschwert: Ausländern ist es mittlerweile verwehrt, thailändische Leihmütter in Anspruch zu nehmen. Außerdem erkennt das Königreich gleichgeschlechtliche Ehen nicht an.

 Manuel Valero freute sich nach dem Urteil

Manuel Valero freute sich nach dem Urteil

Foto: afp, LIS

Einer der schlagzeilenträchtigen Leihmutter-Skandale in Thailand war der Fall "Gammy". Er hatte international für Empörung gesorgt, als im August 2014 bekannt geworden war, dass ein australisches Paar das Baby mit Down-Syndrom und einem Herzfehler bei seiner thailändischen Leihmutter gelassen und nur dessen Zwillingsschwester Pipah mitgenommen hatte.

Erst vergangene Woche hatte ein australischer Richter entscheiden, dass die Zwillingsschwester des behinderten Jungen trotz eines Missbrauchsurteils gegen den biologischen Vater bei seinen leiblichen Eltern bleiben darf. Pipah hat inzwischen die australische Staatsbürgerschaft. Ihre Leihmutter versuchte aber, Pipah zurückzuholen, nachdem sie erfahren hatte, dass der biologische Vater wegen Pädophilie verurteilt ist. Der Richter urteilte aber, dass er keine Gefährdung des Kindes sehe.

(crwo/AFP)
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