Frau war zum Tode verurteilt worden Unklarheit über Freilassung sudanesischer Christin

London · Eine Freilassung der zum Tode verurteilten sudanesischen Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishag ist noch ungewiss. Ihr Ehemann Daniel Wani sagte dem britischen Sender BBC am Sonntag, er sei über einen solchen Schritt noch nicht informiert worden.

 Wieder muss Mariam Jahia Ibrahim Ishag um ihre Freilassung zittern.

Wieder muss Mariam Jahia Ibrahim Ishag um ihre Freilassung zittern.

Foto: Screenshot Facebook/ Gabriel Wani

Internationale Agenturen berichteten am Samstag unter Berufung auf das Außenministerium in Khartum, die 27-Jährige, die erst vergangenen Dienstag ihr zweites Kind zur Welt brachte, solle aus der Haft entlassen werden. Eine offizielle Bestätigung gab es nicht.

Wani sagte laut BBC, er wisse von der angeblich in wenigen Tagen bevorstehenden Freilassung nur aus Medien. "Kein sudanesischer oder ausländischer Unterhändler hat mich kontaktiert. Vielleicht gibt es Kontakte zwischen der sudanesischen Regierung und ausländischen Seiten, von denen ich nichts weiß", sagte Wani. Er warte unterdessen auf das Ergebnis eines Berufungsantrags durch seinen Anwalt.

Ishag soll wegen Abfalls vom Islam hingerichtet werden. Sie wuchs als orthodoxe Christin auf, wurde wegen ihres muslimischen Vaters von sudanesischen Behörden aber als Muslimin betrachtet. Nach islamischem Recht darf die junge Frau ihr Baby zwei Jahre lang aufziehen, bevor die Strafe vollzogen wird.

Wani sagte, seine Frau sei während der Geburt in der Krankenstation des Gefängnisses an den Beinen angekettet gewesen. Besorgt äußerte er sich über die Verfassung ihres gemeinsamen 20 Monate alten Sohnes.
Der Junge habe sich in den Monaten der Inhaftierung seiner Mutter "sehr verändert". Das Kind lebt mit Ishag im Gefängnis, weil der zuständige Richter Wani aufgrund seines Christseins ein Sorgerecht absprach.

Ishag war im Mai zunächst zu 100 Peitschenhieben wegen der Heirat mit einem christlichen Mann verurteilt worden. Als bekannt wurde, dass sie einen muslimischen Vater hatte, verhängte ein Gericht in Khartoum zusätzlich die Todesstrafe wegen Glaubensabfalls. International reagierten Politiker und Menschenrechtsorganisationen mit Protest.

(KNA)
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