Urteil eines Gerichts in Montpellier Strafe für Bonduelle: Maus in Konservendose

Montpellier (rpo). Der Name Bonduelle steht traditionell für besonders feinen Doseninhalt. Wie schockiert muss da die Hausfrau im südfranzösischen Montpellier gewesen sein, als sie mitsamt Gemüse eine abgekochte Maus in die Bratpfanne schüttete. Jetzt muss Bonduelle Strafe zahlen.

<P>Montpellier (rpo). Der Name Bonduelle steht traditionell für besonders feinen Doseninhalt. Wie schockiert muss da die Hausfrau im südfranzösischen Montpellier gewesen sein, als sie mitsamt Gemüse eine abgekochte Maus in die Bratpfanne schüttete. Jetzt muss Bonduelle Strafe zahlen.

Für diese Maus in einer Konservendose muss der französische Gemüsekonzern Bonduelle einer südfranzösischen Familie 800 Euro Schadenersatz zahlen. "Die Anwesenheit eines toten Tieres - auch wenn es abgekocht ist - in einem Lebensmittel ist strafbar", entschied ein Gericht in Montpellier, wie die Justizverwaltung am Montag mitteilte. Eine Hausfrau in der südfranzösischen Stadt hatte das tote Nagetier im Februar 2002 entdeckt, als sie den Inhalt der Gemüsedose in eine Bratpfanne geschüttet hatte. Bonduelle hatte zum Ersatz lediglich eine Auswahl von Dosen, ein Rezeptbuch und einen Einkaufsgutschein für eine neue Pfanne vorgeschlagen.

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