Debatte um Sterbehilfe in Frankreich Freispruch für französischen Arzt nach Tötung alter Patienten

Pau · In Frankreich ist der Krankenhausarzt Nicolas Bonnemaison freigesprochen worden, der sieben Patienten an ihrem Lebensende todbringende Medikamente verabreicht hatte.

 Notfallmediziner Nicolas Bonnemaison wurde in Frankreich vom Vorwurf der Sterbehilfe freigesprochen.

Notfallmediziner Nicolas Bonnemaison wurde in Frankreich vom Vorwurf der Sterbehilfe freigesprochen.

Foto: afp, SB

Die Geschworenen des Gerichts in der südwestfranzösischen Stadt Pau erkannten am Mittwoch nach vierstündigen Beratungen auf Freispruch für den Notfallmediziner Nicolas Bonnemaison. Dem 53-Jährigen hatte wegen "Vergiftung besonders verletzlicher Personen" eine lebenslange Haftstrafe gedroht. Der Fall des Arztes hat in Frankreich die Debatte über Sterbehilfe befeuert.

Bonnemaison hatte im Krankenhaus der südfranzösischen Stadt Bayonne zwischen 2010 und 2011 fünf unheilbar kranken alten Männern und zwei Frauen ohne Absprache mit den anderen Ärzten Medikamente verabreicht, die den Tod der an ihrem Lebensende stehenden Patienten beschleunigten. Er hat dies zugegeben und als seine Pflicht als Arzt bezeichnet. "Ich denke, es gehört zur Pflicht des Arztes, seine Patienten bis ans Ende vom Ende zu begleiten", sagte Bonnemaison am Mittwochmorgen in seinem Schlusswort. "Ich habe als Arzt gehandelt, wie ich ihn verstehe."

Aufsehenerregende Sterbehilfe-Fälle
Infos

Aufsehenerregende Sterbehilfe-Fälle

Infos
Foto: AFP

Die Staatsanwaltschaft hatte am Dienstag fünf Jahre Haft mit möglicher Bewährung gefordert, nicht aber ein Berufsverbot. "Nein, Sie sind kein Mörder", sagte Anklagevertreter Marc Mariée. "Sie wollten nichts Schlechtes tun". Bonnemaison habe "als Arzt gehandelt, aber als Arzt, der sich geirrt hat". Als der Vorsitzende Richter am Mittwoch den Freispruch verkündete, lächelte Bonnemaison, im Gerichtssaal brach lauter Applaus aus. Ein weiterer Fall sorgt derzeit für Schlagzeilen: Frankreichs Oberstes Verwaltungsgericht verfügte am Dienstag, dass die künstliche Ernährung des Querschnittsgelähmten Vincent Lambert eingestellt werden darf. Bei dem 38-Jährigen sind laut Ärzten kaum mehr Bewusstseinsanzeichen vorhanden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg forderte am Dienstag aber, Lambert vorerst weiter am Leben zu erhalten, wie es dessen Eltern fordern.

(DEU)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort