Amoklauf bei "Batman"-Premiere in Aurora Staatsanwalt beantragt Todesstrafe für Kinoschützen

Washington · Dem mutmaßlichen Amokläufer von Aurora droht die Todesstrafe. Die Staatsanwaltschaft will für den heute 25-jährigen James Holmes den Tod durch die Giftspritze beantragen.

Der Todesschütze von Aurora vor Gericht
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"Für James Holmes bedeutet Gerechtigkeit den Tod", sagte Staatsanwalt George Brauchler bei einer Gerichtsanhörung in Centennial im US-Staat Colorado. Acht Monate nach dem Massaker ist damit in dem spektakulären Verfahren am Montag eine wichtige Vorentscheidung gefallen.

Prozess beginnt später als geplant

Zugleich verkündete das Gericht: Das Hauptverfahren beginnt erst am 3. Februar 2014 - sieben Monate später als geplant. Es soll insgesamt vier Monate dauern.

Der 25-jährige Angeklagte habe bei der Forderung nach der Todesstrafe keinerlei Reaktionen gezeigt, berichtete die "Denver Post". Die Verteidigung dürfte auf Unzurechnungsfähigkeit ihres Mandanten plädieren. Auch die Eltern des Angeklagten waren am Montag im Gerichtssaal dabei.

Die Entscheidung der Anklagebehörde, die Todesstrafe anzustreben, war erwartet worden. Brauchler sagte, er habe sich zuvor auch mit Angehörigen der Opfer beraten.

Nur eine Hinrichtung in Colorado seit 1976

Die Todesstrafe ist in Colorado eine große Seltenheit. Seit 1976 wurde lediglich ein einziger Verurteilter tatsächlich hingerichtet. Laut Gesetz sollen Verurteilte dort durch die Giftspritze sterben.

Dass die Anklagebehörde auf Härte dringt, wurde bereits vergangene Woche deutlich, als die Staatsanwaltschaft einen Vergleich mit Holmes ablehnte: Dieser wollte sich nach Angaben seiner Anwälte schuldig bekennen - falls die Staatsanwaltschaft im Gegenzug auf die Todesstrafe verzichtet. Dass Holmes der Schütze im Kino war, wird in dem Verfahren von keiner Seite infrage gestellt.

Experten rechnen mit schwierigem Prozess

Dennoch rechnen Experten mit einem kontroversen und schwierigen Prozess. Dabei dürfte die Frage im Zentrum stehen, ob der ehemalige Student, der bereits vor der Tat in psychiatrischer Behandlung war, tatsächlich schuldfähig ist.

Der Fall hatte seinerzeit ganz Amerika erschüttert. Holmes war am 20. Juli des vergangenen Jahres schwer bewaffnet in eine mitternächtliche "Batman"-Filmpremiere in Aurora eingedrungen. Er schoss wild um sich, zwölf zumeist junge Zuschauer starben, 58 weitere wurden schwer verletzt. Unmittelbar danach wurde Holmes festgenommen.

Augenzeugen hatten berichtet, dass der junge Mann nach seiner Tat keinerlei emotionale Regung gezeigt habe. Bei bisherigen Anhörungen - zu denen er teilweise mit rot gefärbten Haaren erschien - wirkte er unbeteiligt und abweisend.

Die Verteidigung dürfte vor allem darauf verweisen, dass Holmes vor dem Amoklauf in psychiatrischer Behandlung war. Seine Anwälte haben von Anfang an argumentiert, dass er geistig krank sei. Auch seine mangelnden emotionalen Reaktionen deuteten darauf hin. Dagegen war die Tat laut Anklage akribisch vorbereitet, Holmes habe sich vorher mehrere Schusswaffen und viel Munition zugelegt, seine Wohnung habe er mit Sprengfallen gespickt.

Die Verteidigung hat mehr Zeit zur Prozessvorbereitung gefordert.
Ursprünglich sollte das Hauptverfahren schon am 5. August beginnen.
Formell muss sich Holmes in 166 Anklagepunkten verantworten, allen voran Mord und versuchter Mord.

Überraschend gab Distriktsrichter William Sylvester den Fall am Montag ab. Ein Prozess, bei dem es um die Todesstrafe geht, würde ihm zu viel Zeit rauben, so seine Begründung. Er benannte als Richter Carlos Samour.

(dpa/jco)
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