Argentinien Gericht spricht Orang-Utan Menschenrechte zu

Buenos Aires · Ein Gericht in Argentinien hat einem seit 20 Jahren in einem Zoo gehaltenen Orang-Utan das Menschenrecht auf Freiheit zugesprochen.

Orang-Utan-Dame Sandra hat das Menschenrecht auf Freiheit
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Orang-Utan-Dame Sandra hat das Menschenrecht auf Freiheit

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Auch einem Menschenaffen stehe es zu, sich vor Leid durch Gefangenschaft zu schützen, hieß es in dem am 18. Dezember ergangenen Urteil, das am Montag von der Pressestelle der Justiz veröffentlicht wurde. Zudem sollte das Tier in den Genuss eines angemesseneren Lebensraums kommen.

Erstmals erkannte die argentinische Justiz an, dass es sich bei dem Tier um ein Geschöpf mit Gefühlen handelt. Wird das Urteil rechtskräftig, kann die Affen-Dame ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen.

Das Orang-Utan-Weibchen "Sandra" wurde in Deutschland geboren, lebt aber seit ihrem neunten Lebensjahr in einem Zoo in Buenos Aires. Argentinische Tierschützer waren mit einer Klage vor Gericht gezogen, um die Freilassung des Affen-Weibchens zu erstreiten. Bei Sandra handle es sich um eine "nichtmenschliche Person" die fühle, emotionale Beziehungen unterhalte, Entscheidungen treffe und in der Gefangenschaft leide, erklärte die Anwaltsvereinigung für Tierrechte. Nach ihren Angaben befinden sich weitere 14 Primaten in Argentinien in ähnlichen Situationen wie Sandra.

Der Anwalt Andres Gil Dominguez, der "Sandra" vor Gericht vertrat, feierte das jüngste Urteil. Es stelle nicht nur ein Ticket für größere Freiheit für das Orang-Utan-Weibchen dar, sondern öffne die Tür für ähnliche Verfahren.

Biologe irritiert

Die von Tierschützern erstrittene Freilassung von Sandra hat in dem Tierpark Unverständnis ausgelöst. "Sie hat die letzten 20 Jahre so gelebt. Sie hat viel Platz, Experten kümmern sich um sie", sagte der Chefbiologe des Zoos, Adrian Sestelo, am Montag.

Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) hatte eine "Habeas Corpus"-Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine "ungerechtfertigte Gefangenschaft" erleiden. Zwar sei sie biologisch nicht identisch mit dem Menschen, wohl aber emotional, und wäre in Freiheit glücklicher. Dass sich Sandra häufig verstecke, sei ein Zeichen von Depression.

"Das ist falsch. Das zeigt Ignoranz gegenüber der Biologie dieser Gattung", sagte Zoo-Biologe Sestelo der Nachrichtenagentur AFP, während Sandra im Hintergrund an einem grünen Seil zog. "Orang-Utans leben ein einsames Leben. Sie verhalten sich sehr entspannt, sehr ruhig."

Orang-Utans stammen aus Indonesien. Die 1,50 Meter große und 50 Kilogramm schwere Sandra ist eine Kreuzung aus einer Orang-Utan-Art aus Borneo und einer Art aus Sumatra. Sandra wurde 1986 im Zoo von Rostock nach künstlicher Befruchtung ihrer Mutter geboren. 1994 wurde sie in den Zoo von Buenos Aires verlegt, in der Wildnis lebte sie nie. Falls keine Berufung gegen das Gerichtsurteil eingelegt wird, darf Sandra ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen.

Sestelo sagte, der Zoo habe bereits selbst geprüft, Sandra in ein Reservat in Brasilien zu bringen oder in einen Tierpark in den USA, der eine spezielle Orang-Utan-Unterkunft hat. Der Biologe kritisierte, dass einem Gericht diese Entscheidung übertragen wurde. Im Prinzip hätten alle Tiere ein Recht auf Leben und Tierrechte. "Man kann aber tierisches Verhalten nicht vermenschlichen", sagte Sestelo. "Das ist charakteristisch für Menschen: Wir wollen ihr Verhalten mit unserem vergleichen, aber das ist ein Irrtum der Menschheit."

Sandras Fall sorgte für reges Medieninteresse, am Montag drängten sich Fotografen und Reporter vor dem Gehege des Menschenaffen-Weibchens. Die Affendame zeigte sich äußerst gelassen. Sie stocherte Kerne aus einer Melone und legte sich die Schale der Frucht auf ihren rotbraun behaarten Kopf. Dann beobachtete sie hinter einer Glasscheibe weiter das Treiben, bevor sie sich zum Spielen unter schattigen Bäumen zurückzog.

Der Kampf um Rechte für Primaten

Anfang des Monats waren Tierschützer vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne. "Ein Schimpanse ist keine 'Person' im Sinne der Habeas-Corpus-Akte", dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, urteilte das US-Gericht.

Die Organisation The Nonhuman Rights Project hatte mit der Klage in New York vor allem erreichen wollen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen werden sollte. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden, argumentierten die Aktivisten.

Zu dem Fall in Argentinien sagte Dagmar Andres-Brümmer, Sprecherin der Deutschen Zoologischen Gesellschaft in Frankfurt am Main, es gebe keine einfache Antwort auf die Frage, ob Menschenaffen in Zoos gehalten werden sollten oder nicht. Die Unterbringung von Menschenaffen in Zoos sollte "von den jeweiligen Haltungsbedingungen abhängig gemacht werden", sagte sie. Würden die Tiere nur in Käfige gehalten, könne das nicht in Ordnung sein.

Die Gesellschaft betreibt auf Sumatra ein Wiederansiedlungsprojekt für Orang-Utans. Dort werden vor allem Tiere ausgewildert, die von Privatpersonen, aber auch in Zoos gehalten wurden. "Das ist bei älteren Tieren schwierig, die bereits stark auf Menschen geprägt sind und sich schon selbst für Menschen halten", sagte Andres-Brümmer. Auf Sumatra leben nur noch etwa 8000 Orang-Utans. Sie sind wegen der Abholzung der Wälder stark bedroht.

(ap/AFP)
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