Gesetz in Kraft Rumänien erlaubt Tötung Tausender Straßenhunde

Bukarest · In Rumänien ist die massenhafte Tötung von Straßenhunden gesetzlich erlaubt. Das Verfassungsgericht des Landes wies am Mittwoch eine Klage gegen ein vom Parlament bereits verabschiedetes Gesetz ab.

Bilder von Hunden vor dem Tod
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Mit der Unterschrift von Staatspräsident Traian Basescu ist das Gesetz in Kraft getreten.

Das Parlament hatte mit der Neuregelung auf einen tragischen Vorfall reagiert, bei dem ein Vierjähriger nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Straßenhund totgebissen worden war. Tierschützer aus dem In- und Ausland protestierten gegen die neue Regelung.

Das neue Gesetz sieht vor, dass die Kommunen eingefangene Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern lassen können. Eine Verpflichtung zum Töten besteht nicht, die Kommunen dürfen die Hunde weiter versorgen, falls deren Tierheime Kapazitäten haben. Vorgesehen ist auch, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die die Tiere nicht quälen.

Das neue Gesetz berücksichtige Beanstandungen, die das Verfassungsgericht im Jahr 2012 gegen ein anderes Gesetz zum Umgang mit Straßenhunden formuliert hatte, erklärte der Vorsitzende Verfassungsrichter Augustin Zegrean nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax. Das Gesetz war damals vom Gericht gekippt worden.

Bisher galt, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest sollen etwa 65 000 Straßenhunde leben.
Jährlich werden Tausende Menschen von den Tieren gebissen.

Die Eltern des totgebissenen Kindes begrüßten das neue Gesetz auf ihrer Facebook-Seite. Auch wenn Gerichtsmediziner und die Staatsanwaltschaft keinen Zweifel daran haben, dass der Hundeangriff den Tod des kleinen Jungen verursacht hat, gibt es berechtigte Zweifel an der Version. Andere Stimmen sprechen davon, dass das Kind schon vor der Attacke durch die Hunde tot gewesen sei. Nun wollen die Ermittler herausfinden, ob Menschen dafür etwa wegen fahrlässiger Tötung zur Verantwortung gezogen werden können.

Gegen das neue Gesetz protestierten Medienberichten zufolge etwa 150 Tierschützer, darunter der ultra-nationalistische rumänische EU-Parlamentarier Corneliu Vadim Tudor. Zahlreiche Tierschutz-Organisationen, darunter der deutsche Tierschutzbund und die in Südosteuropa sehr aktive österreichische Organisation "Vier Pfoten" verurteilten die neue Regelung.

Tierschützer entsetzt

Das Urteil des rumänischen Verfassungsgerichts hat bei der Tierschutzorganisation TASSO großes Entsetzen ausgelöst. "Die Entscheidung des Gerichtes schockiert uns", äußert sich Philip McCreight, Leiter der Tierschutzorganisation betroffen. "Innerhalb der Europäischen Union gibt es ethische Wertevorgaben im Umgang mit Tieren als fühlende Wesen, nach denen sich alle Mitgliedsstaaten zu richten haben."

Die Tierschützer hatten gehofft, dass der Einspruch von 30 rumänischen Parlamentariern gegen das vom Parlament am 10. September 2013 beschlossene Gesetz eine Wende herbeiführt. Auch der EU-Gesundheitskommissar Dr. Tonio Borg hatte vor wenigen Tagen zur Streunerhunde-Problematik in Rumänien Stellung genommen. Die EU-Kommission habe diesbezüglich zwar keine rechtliche Zuständigkeit, sie könne und werde jedoch ihre Mitgliedstaaten dazu ermahnen, die einschlägigen internationalen Abkommen zu befolgen. Insbesondere die Richtlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) müssten befolgt werden. In deren Gesundheitskodex für Landtiere gilt Euthanasie (im Sinne von Tötung auch gesunder Hunde) als eine Methode, die nur dann angewendet werden soll, wenn andere Methoden keine Wirkung zeigen.

(dpa)
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