Kambodscha Berufungsverfahren gegen Anführer der Roten Khmer begonnen

Phnom Penh · Vor einem kambodschanischen Sondertribunal haben am Donnerstag die Berufungsanhörungen von zwei noch lebenden Anführern der Roten Khmer begonnen. Der 88 Jahre alte "Bruder Nummer Zwei" Nuon Chea und der 83 Jahre alte ehemalige Staatschef Khieu Samphan hatten gegen lebenslange Haftstrafen Berufung eingelegt.

 Der "Bruder Nummer Zwei" der Roten Khmer, Nuon Chea, vor Gericht.

Der "Bruder Nummer Zwei" der Roten Khmer, Nuon Chea, vor Gericht.

Foto: dpa, mr ks

Die beiden Männer waren im vergangenen Jahr unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Das von der UNO unterstützte Sondertribunal will in den kommenden zwei Wochen drei von der Verteidigung Nuon Cheas aufgebotene Zeugen hören. Nuon Chea und Khieu Samphan waren beim Auftakt der Anhörungen vor rund 300 Zuschauern anwesend. Laut Gerichtsunterlagen werden die Urteile in dem Berufungsverfahren im ersten Quartal des kommenden Jahres erwartet.

Die Urteile vom August vergangenen Jahres, 35 Jahre nach dem Ende ihrer Schreckensherrschaft der Roten Khmer, waren die ersten gegen Khmer-Anführer. Ihnen wird vorgeworfen, zur Zeit der "Killing Fields" von 1975 bis 1979 für den Tod von bis zu zwei Millionen Menschen verantwortlich gewesen zu sein. Die beiden Angeklagten hatten im Prozess stets erklärt, von den Verbrechen der Führung nichts gewusst zu haben.

Hier führen sie einen mutmaßlichen Massenmörder ab
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Die Staatsanwaltschaft des Sondertribunals hatte ihnen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord vorgeworfen. In dem Urteil wurden sie wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Auslöschung, politische Verfolgung und andere unmenschliche Taten" schuldig gesprochen.

Unter der Herrschaft der Roten Khmer, angeführt von dem 1998 verstorbenen "Bruder Nummer Eins" Pol Pot, kam fast ein Viertel der Gesamtbevölkerung Kambodschas ums Leben. Die Menschen starben an den Folgen von Zwangsarbeit und Hungersnöten, wurden zu Tode gefoltert oder hingerichtet. Unter der Schreckensherrschaft litt praktisch jede Familie.

(AFP)
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