"Ritje voor een Ritje" Sex für Fahrstunden? In Holland "geen probleem"

Amsterdam · In den Niederlanden dürfen Fahrlehrer ihren Schülern Unterricht gegen Sex anbieten. Das hat die Regierung bestätigt. Zuvor hatten Fahrschulen offenbar mit diesem Angebot geworben.

 In den Niederlanden ist es nicht verboten, wenn Fahrschullehrer ihren Schülerinnen Fahrstunden gegen Sex anbieten.

In den Niederlanden ist es nicht verboten, wenn Fahrschullehrer ihren Schülerinnen Fahrstunden gegen Sex anbieten.

Foto: dpa, Tim Brakemeier

"Ritje voor een Ritje" (etwa: "Fahrt für einen Ritt"), mit diesem Arrangement sollen Fahrschulen in den Niederlanden geworben haben. Wie unter anderem der "Telegraaf" berichtet, hatte die christliche Partei "ChristenUnie" das Ministerium für Sicherheit und Justiz sowie das Ministerium für Infrastruktur und Umwelt dazu aufgefordert, zu dem Thema Stellung zu nehmen. Jetzt teilte Justizminister Ard van der Steur mit: Wenn der Fahrlehrer seiner Schülerin Fahrstunden gegen Sex anbietet, ist das keine Prostitution. Zwischen den Geschlechtern wurde auf offizieller Seite nicht unterschieden.

"Es ist wichtig, dass die Initiative beim Fahrlehrer liegt und sich auf die Fahrstunde bezieht", sagte van der Steur. Prostitution sei es nämlich erst dann, wenn das Angebot von der Schülerin selbst komme. Jedoch sei es verboten, wenn ein Fahrlehrer einer minderjährigen Schülerin ein solches Angebot mache. Dann handele es sich um "Verführung von Minderjährigen zur Prostitution", was laut Gesetzbuch unter Strafe steht.

Fahrstunden gegen Sex - auch in Deutschland möglich?

Der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Klaus Schäfer sagte unserer Redaktion, dass es auch in Deutschland nicht als Prostitution gelte, wenn Fahrlehrer ihren Schülern Übungsstunden gegen Sex anböten. "Wenn hier jedoch ein Fahrlehrer ein solches Angebot machen würde, dann wäre der Strafbestand der Beleidigung gegeben", sagt Schäfer. Als Prostitution gelte "eine zu Erwerbszwecken, wiederholte Tätigkeit gegen Entgelt mit wechselnden Partnern".

Ob und wieviele Fälle es von dieser Art des Tauschgeschäftes in den Niederlanden bereits gegeben hat, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft bestätigte uns jedoch, dass bislang keine Anzeigen gegen Fahrlehrer eingegangen sind.

(skr)
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