Nach tödlicher Gesäßinjektion Der "Black Madam" drohen 20 Jahre Haft wegen Totschlags
Philadelphia · In der US-Stadt Philadelphia ist eine Frau im Zusammenhang mit einer tödlich verlaufenen Gesäßinjektion von Silikon wegen Totschlags verurteilt worden. Die Angeklagte Padge Gordon, auch als Padge Victoria Windslowebekannt, wurde am Montag im Fall um den Tod einer 20-jährigen Tänzerin aus London schuldig gesprochen.
Die Frau hatte zur Vergrößerung ihres Pos in einem Flughafenhotel Silikonspritzen erhalten und war Stunden später gestorben. Die Tänzerin war gestorben, nachdem das ihr injizierte Silikon in ihre Lunge gewandert war und zu einem Herzstillstand geführt hatte. Nach Darstellung der Behörden war die Angeklagte W. 2011 geflohen, nachdem die verpfuschte Spritze das Opfer getötet hatte. Sie sitzt seit 2012 im Gefängnis.
Die 45 Jahre alte W. betrieb nach eigenen Angaben einst einen Transsexuellen-Escortservice und beschrieb sich als Gothic-Hip-Hop-Künstlerin mit dem Namen "the Black Madam". Die Angeklagte hatte während des Prozesses von sich behauptet, sie sei "der Michelangelo der Gesäßinjektionen" und habe an Tausenden Frauen "Körperbildhauerei" betrieben. "Ich war die beste, und ich meine das nicht großspurig", hatte die Verurteilte ausgesagt.
Keine medizinische Ausbildung
W. verfügte aber nicht über eine medizinische Ausbildung. Sie bekam nach eigenen Angaben Tipps von Ärzten im Ausland, die ihre Geschlechtsumwandlung durchgeführt hatten, und einem Arztkunden ihres Escortservices, der ihr Geliebter geworden war.
Die Angeklagte wurde auch wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Vorwürfe standen im Zusammenhang mit Verletzungen einer Frau aus Philadelphia, die nach der Verabreichung von Injektionen schwer krank wurde. Die Jury sprach sie zudem in zwei Anklagepunkten in Verbindung mit einer Waffe schuldig. Bei der Waffe handelte es sich um das Silikon. Allein für die Verurteilung wegen Totschlags drohen ihr 20 bis 40 Jahre Haft.
Die Familie der Tänzerin aus England nahm an dem Prozess nicht teil. In dem Verfahren zeigten Beweismittel, dass W. von Hotelzimmer zu Hotelzimmer gereist ist und "Aufpumppartys" mit ihren Werkzeugen betrieben hatte, die sie in einer leuchtend pinken Handtasche bei sich trug: eine mit Silikon gefüllte Wasserflasche, einen roten Plastikbecher, Nadeln und Spritzen sowie Kleber zum Schließen der Injektionsstellen. W. gab an, sie habe sich dasselbe Produkt auch selber mehrmals injiziert - in die Stirn, Wagen, ins Kinn, die Oberschenkel und die eigenen Pobacken.