Antrag des damaligen Opfers abgelehnt Missbrauchsverfahren gegen Polanski wird nicht eingestellt

Los Angeles · 40 Jahre nach dem mutmaßlichen Missbrauch einer Jugendlichen wird ein Gericht in Los Angeles die Klage gegen Star-Regisseur Roman Polanski nicht zu den Akten legen. Dabei hatte sich das Opfer selbst für die Einstellung des Verfahrens ausgesprochen.

 Diese Bilderkombo zeigt Samantha Geimer im Jahr 2008 und Polanski im Jahr 2006.

Diese Bilderkombo zeigt Samantha Geimer im Jahr 2008 und Polanski im Jahr 2006.

Foto: dpa, Schroewig, Graylock Kalaene

Der Antrag des damaligen Opfers Samantha Geimer wurde am Freitag (Ortszeit) in Los Angeles von Richter Scott Gordon abgelehnt. Polanski müsse vor Gericht erscheinen, wenn er erwarte, dass der Fall gelöst werde, so der Richter an Roman Polanskis 84. Geburtstag. Gordon machte den Regisseur dafür verantwortlich, dass der Fall noch nicht abgeschlossen sei.

Die heute 54-jährige Geimer sprach sich Anfang Juni für ein Ende des Falls aus — eine "40-jährige Strafe" für Täter und Opfer sei verbüßt worden, sagte sie. Er schulde ihr nichts. Sie hatte argumentiert, der Fall solle als Akt der Barmherzigkeit für sie und ihre Familie zu den Akten gelegt werden.

Polanski hatte 1978 die USA kurz vor dem Urteil verlassen

Doch Goron urteilte, kein Gericht dürfe einen Fall verwerfen, nur weil dies im besten Interesse des Opfers sei. "Ihre Aussage ist der Beleg für die lang anhaltenden und traumatischen Auswirkungen, die diese Verbrechen und die Weigerung des Beklagten, den Gerichtsanordnungen für ein Urteil zu folgen, auf ihr Leben haben."

Im Jahr 1978 hatte Polanski die USA kurz vor dem Urteil verlassen. Er hatte sich im Jahr zuvor schuldig bekannt, verbotenen Intimverkehr mit einer Minderjährigen gehabt zu haben. Die 13-jährige Geimer hatte damals angegeben, Polanski habe sie unter Drogen gesetzt und vergewaltigt. Laut Gerichtsakten hatte er sie mit Champagner und einem Beruhigungsmittel betäubt und sich dann an ihr vergangen.

Im Prozess ließ die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Vergewaltigung zwar fallen. Polanski setzte sich aber ab, weil er fürchtete, der Richter werde sich nicht an eine Prozessabsprache halten, die ihm einen weiteren Gefängnisaufenthalt ersparen sollte. Weil gegen ihn ein internationaler Haftbefehl besteht, kann sich Polanski seither nur in Frankreich, Polen und in der Schweiz aufhalten.

(das/ap)
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