Haftbeschwerde abgelehnt Marco W. muss weiter im Gefängnis bleiben
Hannover (RPO). Noch immer keine Hoffnung auf Freiheit für Marco W.: Das Gericht in Ankara hat zum zweiten mal eine Haftbeschwerde von Marcos Anwälten abgelehnt. Die Verteidiger hatten Beschwerde eingelegt, weil die Untersuchungshaft nun bereits ein halbes Jahr dauert. Zugleich hatten sie einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gestellt.
Die Anwälte wollen nun wie geplant den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. Über den Befangenheitsantrag sei noch nicht entschieden worden, sagte Anwalt Matthias Waldraff.
Der 17-jährige Marco W. sitzt seit dem 12. April in der Türkei in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, im Türkeiurlaub eine 13-jährige Engländerin sexuell missbraucht zu haben. Marco W. hat erklärt, er habe nur einvernehmlich Zärtlichkeiten mit dem Mädchen ausgestaucht, dass sich ihm gegenüber als älter ausgegeben habe.