Spekulation über Maddies Tod McCanns weisen „unbewiesene Berichte“ scharf zurück

Braunschweig/Leicester · Neue Erkenntnisse im Fall Maddie führen zu Berichten, denen die Eltern des Mädchens entschieden widersprechen. Am Dienstag dementierten sie britische Medienberichte, wonach ihnen in einem Schreiben deutscher Ermittler der Tod ihrer Tochter als bewiesen dargestellt wurde.

 Kate und Gerry McCann (Archivbild).

Kate und Gerry McCann (Archivbild).

Foto: dpa/John Stillwell

Dies sei falsch, teilten Kate und Gerry McCann am Dienstag auf ihrer Webseite mit.

„Wie viele andere unbewiesene Berichte in den Medien, hat das bei Freunden und Familie unnötige Besorgnis verursacht und unser Leben ein weiteres Mal durcheinandergebracht“, schrieben die Eltern in ihrem Statement.

Im Fall der seit mehr als 13 Jahren verschwundenen Maddie hatten deutsche Ermittler erneut Kontakt zu ihrer Familie in Großbritannien aufgenommen. „Wir haben den Eltern noch einmal geschrieben“, sagte Staatsanwalt Hans Christian Wolters in Braunschweig der Deutschen Presse-Agentur. Und weiter: „Die Staatsanwaltschaft hat sich zum Inhalt des Schreibens zu keinem Zeitpunkt geäußert und wird dies auch nicht tun.“

Das damals dreijährige britische Mädchen, Madeleine McCann, verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Praia da Luz. Mehr als 13 Jahre später teilten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang Juni überraschend mit, dass ein wegen anderer Delikte inhaftierter 43-jähriger Deutscher unter Mordverdacht stehe. Dazu hatte es in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY... ungelöst“ einen erneuten Zeugenaufruf gegeben.

Vor der Ausstrahlung habe sich die Staatsanwaltschaft Wolters zufolge auch schon an die Eltern gewandt, um sie über den Aufruf und die Mordermittlungen zu informieren. Diese Kontakte seien aber nicht direkt, sondern liefen über die britische Polizei, erläuterte er. „Soweit der vermeintliche Inhalt in verschiedenen Medien kursiert, stammen diese Informationen nicht von der Staatsanwaltschaft“, sagte Wolters.

Der in Kiel inhaftierte Verdächtige will unterdessen, dass der Rest seiner Freiheitsstrafe für eine andere Tat zur Bewährung ausgesetzt wird. Wie das Kieler Landgericht am Dienstag mitteilte, hält sich die Strafvollstreckungskammer aber nicht für zuständig und wies den Antrag zurück nach Braunschweig. Demnach hatte sich das Landgericht dort schon mal mit der Frage befasst, als der Mann in Wolfenbüttel inhaftiert war.

Für die Polizei in Großbritannien gilt Maddie weiterhin als vermisst. Die Annahme der deutschen Ermittler, dass sie nicht mehr am Leben ist, hatte dort viel Aufsehen und Verwirrung hervorgerufen. Zahlreiche Medien hatten daraufhin spekuliert, in Deutschland müssten eindeutige Beweise für Madeleines Tod vorliegen.

(felt/dpa)
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