Unmenschliche und erniedrigende Behandlung Gerichtshof verurteilt Italien wegen Flüchtlingen auf Lampedusa

Straßburg · Vier Kläger hatten 2017 Tunesien verlassen und gerieten in Seenot. Sie wurden von der italienischen Küstenwache nach Lampedusa gebracht und erlebten dort unwürdige Bedingungen.

Das Schiff Diciotti hat fast 600 kürzlich gerettete Migranten aus einem überfüllten Migrantenzentrum auf der süditalienischen Insel Lampedusa nach Reggio Calabria gebracht, wo sie auf ganz Italien verteilt werden.

Das Schiff Diciotti hat fast 600 kürzlich gerettete Migranten aus einem überfüllten Migrantenzentrum auf der süditalienischen Insel Lampedusa nach Reggio Calabria gebracht, wo sie auf ganz Italien verteilt werden.

Foto: AP/Valeria Ferraro

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Italien im Zusammenhang mit der Behandlung von tunesischen Flüchtlingen auf der Insel Lampedusa verurteilt. Italien habe unter anderem gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung verstoßen, teilten die Richter am Donnerstag in Straßburg mit.

Die vier Kläger hatten 2017 Tunesien verlassen und gerieten im Mittelmeer in Seenot. Sie wurden von der italienischen Küstenwache aufgegriffen, nach Lampedusa gebracht und von dort nach Tunesien zurückgeschickt. Die Bedingungen auf Lampedusa waren nach Ansicht des EGMR unzureichend. Die Menschen seien quasi inhaftiert worden, ohne behördliche Anordnung oder zeitliche Begrenzung. Außerdem sei ihre individuelle Situation nicht geklärt worden, bevor Einreiseverbote verhängt worden seien. Das sei faktisch einer verbotenen kollektiven Ausweisung gleichgekommen, so die Richter. Italien muss nun jedem Kläger insgesamt 12 500 Euro zahlen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz im französischen Straßburg gehört zum Europarat und ist von der EU unabhängig. Europarat und Gerichtshof setzen sich für den Schutz der Menschenrechte in den 46 Mitgliedstaaten ein.

(ele/dpa)
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