Wegen Datenschutz-Verstößen Neuseeland muss Kim Dotcom 53.000 Euro Schadenersatz zahlen

Wellington · Wegen Verstößen gegen das Datenschutzgesetz muss Neuseelands Regierung dem umstrittenen deutschen Internetunternehmer Kim Dotcom umgerechnet knapp 53.000 Euro zahlen. Dies entschied das Menschenrechtsgericht des Landes am Montag.

 Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom im Jahr 2015 in Neuseeland während einer Anhörung vor dem Landgericht in Auckland (Archivbild).

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom im Jahr 2015 in Neuseeland während einer Anhörung vor dem Landgericht in Auckland (Archivbild).

Foto: dpa, jc ms pt hjb

Der als Kim Schmitz in Kiel geborene Dotcom hatte 2015 von allen 28 neuseeländischen Ministern sämtliche privaten Informationen angefordert, die sie über ihn haben. Der von den Behörden eingeschaltete Generalstaatsanwalt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, er sei "schikanös".

Am Montag stellte das Gericht nach Informationen der dpa fest, dass die Regierung mit der Ablehnung des Ersuchens gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe und umgerechnet knapp 53.000 Euro Schadenersatz zahlen müsse. Zudem wurden die Regierung und die Ministerien angewiesen, alle relevanten Dokumente zur Verfügung zu stellen.

Dotcom feierte seinen Sieg auf Twitter: "Nach Jahren der Beharrlichkeit ist die Zeit gekommen, wir haben gewonnen." In einem weiteren Tweet behauptete der 44-Jährige zudem, auch die Möglichkeit, dass er an die USA ausgeliefert werde, sei mit der Entscheidung des Menschenrechtsgerichts nun "vorbei".

Der seit vielen Jahren in Neuseeland lebende Dotcom kämpft seit 2012 gegen seine Auslieferung. Die US-Ankläger werfen dem Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload und seinen Mitarbeitern Copyright-Betrug im großen Stil vor. Im Februar 2017 hatte ein neuseeländisches Gericht befunden, dass Dotcom in die USA ausgeliefert werden darf. Eine Entscheidung des Berufungsgerichts steht noch aus.

(dpa/see)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort