Auslieferung des Wikileaks-Gründer Julian Assange darf Berufung einlegen
London · Wikileaks-Gründer Julian Assange darf vor dem Obersten Gerichtshof in Großbritannien Berufung gegen seine drohende Auslieferung nach Schweden einlegen. Das gab der Gerichtshof am Freitag in London bekannt. Assange wird in Schweden wegen Vorwürfen des sexuellen Übergriffs gesucht. Der Australier hat die Vorwürfe zurückgewiesen.
16.12.2011
, 14:58 Uhr
Die britische Regierung hatte der Auslieferung Assanges nach Schweden zugestimmt. Allerdings entschied der Oberste Gerichtshof jetzt, im Februar über die Berufung des Wikileaks-Gründers zu beraten.