Nach Krawallen in England Zu wenig Haftplätze – Randalierer länger in Polizeigewahrsam
London · Mehr als 1.000 Menschen wurden in Großbritannien wegen rechtsradikaler Krawalle festgenommen, die Justiz greift hart durch. Doch der Platz für Straftäter ist knapp. Helfen soll ein Notfallplan.
Wegen der rechtsradikalen Ausschreitungen in Großbritannien droht Hunderten Randalierern eine Haftstrafe. Doch die Gefängnisse sind überfüllt. Deshalb hat die Regierung einen Notfallplan ausgelöst: Mit „Operation Early Dawn“ können Angeklagte im Polizeigewahrsam gehalten werden, bis ein Platz in einer Haftanstalt frei wird.
Normalerweise werden sie umgehend vor ein Amtsgericht gestellt, wo eine Richterin oder ein Richter dann Untersuchungshaft verhängt. Die Maßnahme trat zunächst für Teile von Nordengland in Kraft, wie die Regierung mitteilte.
Mehr als 1.000 Festnahmen
Landesweit war es in mehreren britischen Städten tagelang zu schweren Ausschreitungen und Angriffen auf Polizisten gekommen. Die Polizei nahm mehr als 1.000 Menschen fest.
Vorausgegangen war eine Messerattacke auf einen Taylor-Swift-Tanzkurs in der Stadt Southport. Dabei wurden drei Mädchen getötet und mehrere Kinder verletzt. In sozialen Medien machte sich das Gerücht breit, der Täter sei ein muslimischer Migrant. Tatsächlich wurde der tatverdächtige 17-Jährige als Sohn von Ruandern in Großbritannien geboren.
Regierung macht Vorgängerin verantwortlich
Die sozialdemokratische Regierung machte ihre konservative Vorgängerin für die schlechten Zustände in den Gefängnissen verantwortlich. „Wir haben ein Justizsystem geerbt, das in der Krise steckt und Erschütterungen ausgesetzt ist“, sagte der zuständige Staatssekretär James Timpson. „Daher waren wir gezwungen, schwierige, aber notwendige Entscheidungen zu treffen, um es am Laufen zu halten.“
Um den Druck auf die überfüllten Gefängnisse zu reduzieren, hatte die Regierung zuvor angekündigt, dass einige Häftlinge bereits nach der Verbüßung von 40 Prozent ihrer Haftzeit freigelassen werden sollen. Üblich sind 50 Prozent. Die Übergangsregelung gilt nicht für Täter, die wegen Terrorismus, Sexualstraftaten, häuslicher Gewalt oder schwerer Gewalt einsitzen.