U-Bahn-Anschlag in Minsk Gericht in Weißrussland verhängt Todesstrafe

Minsk · Wegen des verheerenden U-Bahn-Anschlags in der weißrussischen Hauptstadt Minsk im April hat ein Gericht die beiden Angeklagten zum Tode verurteilt. Die Richter sprachen die 25 Jahre alten Männer am Mittwoch zudem schuldig, zwei weitere Attentate begangen zu haben, wie weißrussische Medien meldeten. Bei dem Bombenanschlag auf eine U-Bahn-Station im Stadtzentrum waren im April 15 Menschen getötet und rund 200 verletzt worden.

Das Gericht folgte den Berichten zufolge in allen Punkten den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der autoritär regierende Staatspräsident Alexander Lukaschenko hatte in einem TV-Interview ebenfalls die Höchststrafe gefordert. Weißrussland ist der einzige Staat Europas sowie der ehemaligen Sowjetunion, der noch Todesurteile vollstreckt. Zuletzt wurden im Juli zwei Männer durch Erschießen hingerichtet.

Der Angeklagte Wladislaw Kowaljow hatte im Prozess ein Schuldgeständnis widerrufen. Zudem warf er den Ermittlungsbeamten vor, das Geständnis von ihm erpresst zu haben. Die Verteidigung hatte für Kowaljow und den zweiten Angeklagten Dmitri Konowalow Freisprüche beantragt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten auch den Anschlag in ihrer Heimatstadt Witebsk 2005 und das Attentat auf das Konzert am Unabhängigkeitstag 2008 in Minsk verübten.

Menschenrechtsgruppen und Oppositionsparteien, die nicht im Parlament vertreten sind, hatten im Vorfeld der Urteilsverkündung gegen die drohende Todesstrafe protestiert. Mehr als 45.000 Menschen unterstützten in den vergangenen Tagen eine Petition gegen Exekutionen. Auch die katholische Bischofskonferenz veröffentlichte auf ihrer Internetseite eine Stellungnahme gegen die Todesstrafe. Mahnwachen von Menschenrechtsaktivisten gab es nicht nur in Weißrussland, sondern auch vor den Botschaften des Landes in Berlin und Brüssel.

Seit der staatlichen Unabhängigkeit 1991 wurden laut Schätzung von Menschenrechtsorganisationen etwa 400 Menschen in Weißrussland hingerichtet. Die Behörden informieren die Angehörige erst im Nachhinein von der Vollstreckung des Urteils. Weder erhalten sie den Leichnam, noch wird ihnen der Ort der Bestattung genannt. EU und Europarat haben von der Regierung in Minsk wiederholt die Abschaffung der Kapitalstrafe gefordert. 1996 hatten bei einem Volksentscheid eine Mehrheit von 80 Prozent der Wähler eine Abschaffung der Todesstrafe abgelehnt.

(KNA)
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