Berufung abgelehnt Gericht bestätigt Auslieferung von Assange

London (RPO). Der High Court in London hat am Mittwoch die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an Schweden bestätigt. Die beiden zuständigen Richter wiesen die Argumentation seiner Verteidigung, eine Auslieferung des 40-jährigen Australiers sei "ungerecht und ungesetzlich", zurück. Zuvor hatte eine Vorinstanz die Auslieferung genehmigt, Assange legte dagegen aber Berufung ein.

2011: Julian Assange darf ausgeliefert werden
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Die schwedische Justiz will Assange zu Vorwürfen der sexuellen Belästigung und der Vergewaltigung vernehmen. Er soll im August 2010 mit zwei Schwedinnen ohne deren Einwilligung ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt haben.

Bereits im Februar hatte ein britisches Gericht entschieden, dass Assange wegen der Vorwürfe der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung ausgeliefert werden sollte.

Dagegen hatte sein Anwalt Berufung eingelegt. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und spricht von einer politisch motivierten Intrige. Wikileaks hatte kurz vor der Anklage geheime US-Akten zum Krieg in Afghanistan öffentlich gemacht.

Assange wurde am 7. Dezember in Großbritannien festgenommen, nachdem er sich wegen der aus dem Sommer 2010 stammenden schwedischen Vorwürfe der Polizei gestellt hatte. Nach einem kurzen Aufenthalt im Gefängnis lebt er derzeit im Haus eines Anhängers im Osten Englands und steht unter strenger polizeilicher Überwachung.

(AFP/dapd)
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