Mutmaßlichen Amokläufer von Aurora Geisteszustand von Holmes wird untersucht

Centennial/USA · Nach der Anklage des mutmaßlichen Amokläufers von Aurora steht nun die Frage von dessen Zurechnungsfähigkeit im Mittelpunkt des Prozesses. Die einzige mögliche Verteidigung sei der Nachweis von Geisteskrankheit, sagte der frühere Staatsanwalt Craig Silverman vor Beginn der Sitzung am Montag.

James Holmes wird wegen Mordes angeklagt
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Sollte James H. hingegen für zurechnungsfähig befunden werden, könnte die Staatsanwaltschaft am Ende die Todesstrafe fordern. James H. steht im Verdacht, am 20. Juli in einem Kino im US-Staat Colorado zwölf Menschen getötet und 58 weitere verletzt zu haben.

Er muss sich wegen Mordes und versuchten Mordes in insgesamt 142 Anklagepunkten vor Gericht verantworten. Hinzu kommt laut der offiziellen Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft in Centennial bei Denver am Montag der Vorwurf des illegalen Besitzes von Sprengstoff.

Angeklagter macht erneut verwirrten Eindruck

Wie schon bei seinem ersten Auftritt vor Gericht in der vergangenen Woche machte der 24-jährige H. am Montag einen verwirrten Eindruck. Anders als am 23. Juli wurde auf Antrag der Verteidigung die Anhörung diesmal nicht im Fernsehen übertragen.

Nach Einschätzung des an der Universität Denver lehrenden Juristen Sam Kamin dürfte eine Plädoyer auf Unzurechnungsfähigkeit schwierig werden. Schließlich gebe es deutliche Beweise dafür, dass die Tat vorbereitet worden sei. "Worüber wir aber nichts wissen, und davon wird das Verfahren abhängen, ist sein Geisteszustand", sagte Kamin.

Nach Medienberichten hatte sich James H. über Monate Waffen und Munition verschafft, bevor er laut Anklage während einer Mitternachtspremiere des neuen "Batman"-Films "The Dark Knight Rises" ein Blutbad unter den Kinobesuchern anrichtete.

(APD)
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