Fotos Freispruch im Politkowskaja-Prozess
Im Prozess um die Ermordung der russischen Journalistin Anna Politkowskaja warteten die beiden tschetschenischen Brüder Dschabrail und Ibrahim Machmudow sowie der Ex-Polizeioffizier Sergej Chadschikurbanow am Donnerstag auf ein Urteil.
Laut Staatsanwaltschaft soll einer der Brüder den mutmaßlichen Todesschützen zum Tatort gefahren haben. Der andere habe die beiden per Mobiltelefon über die Ankunft der Journalistin informiert, hieß es in der Anklageschrift.
Der Polizist Chadschikurbanow wiederum habe die Ausführung der Tat im Detail geplant und die Tatwaffe besorgt. Die Geschworenen gelangten jedoch zu der Auffassung, dass sich all dies nicht nachweisen lasse. Alle drei Angeklagten haben jegliche Schuld stets von sich gewiesen.
Als die Geschworenen einer nach dem anderen auf Freispruch plädieren, bricht Jubel im Gerichtssaal los. Die Angeklagten konnten als freie Menschen das Gericht verlassen.
Gegen das Urteil von Geschworenen kann nach russischem Recht lediglich bei etwaigen Verfahrensfehlern Berufung eingelegt werden. Genau dies machte die Staatsanwältin Vera Paschkowskaja geltend und stellte einen Berufungsantrag der Anklagebehörde in Aussicht. Eine Anwältin von Politkowskajas Familie erklärte, mit den Freisprüchen sei der Fall keineswegs abgeschlossen, doch würden die Ermittlungen mit fortschreitender Zeit immer schwieriger.
Der Verteidiger der beiden Brüder, Murad Musayev, feierte dagegen die Freilassung seiner Mandanten.