Regierungsverordnung Frankreichs Polizisten dürfen kleiner als 1,60 Meter sein

Paris (RPO). Polizisten und Gefängniswärter in Frankreich dürfen künftig kleiner als 1,60 Meter sein: Die französische Regierung veröffentlichte am Dienstag eine Verordnung, nach der die bisherige Mindestgröße für diese Staatsdiener aufgehoben wurde.

Außerdem wird von den Gefängniswärtern künftig nicht mehr verlangt, dass sich ihr Körpergewicht in einem bestimmten Rahmen "entsprechend ihrer Aufgaben" bewegen muss. Abgeschafft wurde jetzt zudem eine Regelung, wonach Zöllner eine "Sprechtechnik oder Stimmgebung" haben mussten, welche ein "normales Verständnis" ihrer Aussagen erlaubt. Die Gewerkschaft Alliance begrüßte die Abschaffung von "willkürlichen, diskriminierenden und ungerechten" Kriterien. Beibehalten wurde jedoch die Maßgabe, dass etwa Polizisten zum Tragen und zur Anwendung einer Waffe fähig sein müssen. In Zweifelsfällen soll ein Arzt entscheiden.

(AFP)
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