Mädchen verschwand 2007 im Urlaub Deutscher Verdächtiger im Fall „Maddie“ offiziell beschuldigt

Lissabon · Die portugiesische Staatsanwaltschaft treibt ihre Ermittlungen im Fall „Maddie“ voran. Ein deutscher Verdächtige sei offiziell beschuldigt worden, teilte die Staatsanwaltschaft in Portimão mit. Sie machte keine Angaben zur Identität des Beschuldigten.

 Blumen stehen vor einem Bild, das die verschwundenen Madeleine McCann (Maddie) auf einem Foto zeigt. Nun wurde der Verdächtige offiziell beschuldigt.

Blumen stehen vor einem Bild, das die verschwundenen Madeleine McCann (Maddie) auf einem Foto zeigt. Nun wurde der Verdächtige offiziell beschuldigt.

Foto: dpa/Luis Forra

Im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann hat die portugiesische Staatsanwaltschaft eine Person zum „formellen Verdächtigen“ erklärt. Einen Namen teilte die Staatsanwaltschaft der südportugiesischen Region Faro in einer am Donnerstagabend im Internet veröffentlichten Stellungnahme nicht mit – sie betonte aber, deutsche Behörden seien aufgrund eines internationalen Rechtshilfeersuchens der portugiesischen Staatsanwaltschaft tätig geworden. Portugiesische und britische Medien gehen davon aus, dass es sich um den 45-jährigen Deutschen handelt, der zurzeit in Deutschland in Haft sitzt.

Maddie McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Wohnung ihrer Familie in einer Ferienanlage an der südportugiesischen Algarve-Küste verschwunden, während ihre Eltern in einem Restaurant zu Abend aßen. Trotz großangelegter internationaler Fahndungen wurde der Fall nie aufgeklärt, von dem Mädchen fehlt bis heute jede Spur.

Im Juni 2020 trat dann eine überraschende Wendung ein: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig gab bekannt, dass sie Mordermittlungen gegen den Deutschen Christian B. führt. Er ist wegen Sexualdelikten vorbestraft und lebte von 1995 bis 2007 regelmäßig an der Algarve. Nun treibt auch die portugiesische Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen im Fall „Maddie“ voran.

Friedrich Fülscher, Anwalt des Verdächtigten B., sagte der „Bild“-Zeitung am Donnerstag: „Der Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden.“ Er gehe davon aus, dass die Maßnahme „ein prozessualer Kunstgriff ist, um die in wenigen Tagen drohende Verjährung“ in Portugal zu unterbinden. Ein Sprecher der Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte der „Bild“ den Eingang eines Rechtshilfeersuchens aus Portugal.

B. sitzt derzeit eine siebenjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau ab. Er war 2017 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls von Portugal an Deutschland ausgeliefert worden. Nach einer verbüßten Haftstrafe verließ er Deutschland 2018, wurde aber ein Jahr später von Italien erneut ausgeliefert. Grundlage war ein zweiter europäischer Haftbefehl, der wegen eines Drogendelikts ausgestellt worden war.

(jus/AFP/dpa)
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