Mutter verliert in Straßburg Gericht weist Klage gegen Sexualkunde in Grundschule ab
Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Klage gegen Aufklärungsunterricht in Kindergarten und Grundschule abgewiesen. Die Mutter eines Siebenjährigen darf das Kind nicht vom Unterricht befreien lassen.
Die Kläger hatten sich in ihren Elternrechten und dem Recht auf Schutz der Privatsphäre verletzt gesehen. Die Richter betonten hingegen, das legitime Ziel des Unterrichts sei es, Kinder vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Es gehe darum, schweren psychischen und körperlichen Verletzungen vorzubeugen. Aufgabe staatlicher Erziehung sei es zudem, Kinder für die sozialen Realitäten vorzubereiten, betonten die Richter.
Gericht betont Wert der sozialen Integration
Sie verwiesen darauf, dass der kritisierte Sexualkundeunterricht nicht "systematisch" oder "verpflichtend" organisiert worden sei, sondern nur dann stattfand, wenn die Lehrer und Erzieher auf entsprechende Anfragen der Kinder reagierten. Obwohl ihre Tochter letztlich nie an einem solchen Angebot teilgenommen hatte, hatten sich die Eltern grundsätzlich gegen den Aufklärungsunterricht gewandt.
Zuletzt verpflichtete der Straßburger Gerichtshof in einem anderen Fall zwei muslimische Familien in Basel dazu, ihre Töchter am gemischten Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen. Das staatliche Interesse einer sozialen Integration durch den gemeinsamen Unterricht rechtfertige es, die religiös begründete Bitte der muslimischen Eltern um Befreiung abzulehnen, hieß es damals.