Belgien Entlassung von Dutroux-Komplizin nahezu sicher

Brüssel · Der Haftentlassung von Marc Dutroux' Ex-Frau und Komplizin Michelle Martin steht laut einem Bericht der belgischen Tageszeitung "Le Soir" nichts im Wege. Der Generalanwalt am Kassationshof, Raymond Loop, nannte die Berufung der Opferfamilien gegen das Urteil demnach "unzulässig und unbegründet".

Demo gegen Freilassung von Kindermörder-Komplizin
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Der Kassationshof als oberstes belgisches Gericht folgt laut dem Bericht in aller Regel der Empfehlung des Generalanwalts. Somit sei nahezu sicher, dass Michelle Martin Ende August vorzeitig freikomme. Die Kläger wollen nach Angaben der Zeitung nun vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen.

Im Juli hatte die belgische Justiz entschieden, Martin wegen guter Führung auf Bewährung und unter Auflagen vorzeitig aus der Haft zu entlassen. Der Oberste Gerichtshof wird sich am 28. August zu möglichen Verfahrensfehlern äußern. Bis dahin bleibt Martin in Haft.

Im August 1996 war sie gemeinsam mit dem Kinderschänder Dutroux verhaftet und 2004 zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Inzwischen hat sie 16 Jahre ihrer Haftzeit abgesessen. Das Urteil gegen sie erging, weil sie zwei junge Mädchen in einem Kellerversteck verhungern ließ. Das Klarissenkloster in Malonne bei Namur hatte die Bereitschaft zur Aufnahme Martins nach ihrer Entlassung signalisiert.

(KNA)
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