Inzest-Fall von Amstetten Entgeht Josef F. dem Gefängnis?

Wien/Berlin (RPO). "Josef Fritzl gehört nicht ins Gefängnis", sagt der Anwalt Rudolf Mayer. Er bezweifelt die geistige Gesundheit seines Mandanten und fordert die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie. Sollte Fritzl für unzurechnungsfähig erklärt werden, könnte ihm das Gefängnis erspart bleiben.

Die Geschichte des Josef F.
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"Meiner ganz persönlichen Meinung nach ist Josef Fritzl psychisch krank und damit unzurechnungsfähig. Ich glaube, mein Mandant gehört nicht ins Gefängnis, sondern in einer geschlossenen Psychiatrie", erklärte Mayer gegenüber der "Bild am Sonntag". Über den psychischen Zustand Fritzls wird ein vom Gericht bestellter Gutachter entscheiden. Der Anwalt stellte in Aussicht, gegebenenfalls eine eigene Expertise in Auftrag zu geben.

Derzeit lautet die Anklage auf Mord durch Unterlassen, Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch. "Mein Mandant hat den Inzest gestanden, sowie seine Tochter eingesperrt zu haben. Gegen den Vorwurf 'Mord durch Unterlassen' werden wir uns jedoch wehren", fügte Mayer hinzu. So könnte Fritzl bei voller Zurechnungsfähigkeit zu bis zu 15 Jahren Haft verurteilt werden.

Experte: Fritzl schuldfähig

Diese zweifelte der Gerichtspsychiaters Reinhard Haller in der vergangenen Woche im "Focus" nicht an. Der Täter weise zwar eine Persönlichkeitsstörung mit narzistischen, machtorientierten und gemütsarmen Zügen auf, sagte er dem Nachrichenmagazin. Aber ein psychisch kranker Mensch sei gar nicht in der Lage, ein derart komplexes Verbrechen über so viele Jahre hinweg zu verüben.

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