Vergewaltigungsprozess in Indien Eltern des Opfers fordern Todesstrafe

Neu Delhi · Die fünf mutmaßlichen Vergewaltiger der verstorbenen indischen Studentin sind am Montag vor ein eigens eingerichtetes Schnellgericht gestellt worden. Die Eltern des Opfers wollen, dass die Täter gehängt werden.

Indien: Die Angeklagten im Vergewaltigungsfall
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Foto: afp, PRAKASH SINGH

Zum Prozessauftakt forderte einer der Verteidiger, das bislang geschlossene Verfahren öffentlich zu machen. "Es gibt ein gewaltiges öffentliches Interesse an diesem Fall, also sollte alles offen vor Gericht ausgetragen werden", sagte der Anwalt A.P. Singh.

Den Angeklagten werden Mord und Vergewaltigung vorgeworfen. Sie sollen die Frau am 16. Dezember in einem Bus vergewaltigt, brutal geschlagen und anschließend nackt auf die Straße geworfen haben. Das 23-jährige Opfer erlag zwei Wochen später in einem Krankenhaus in Singapur seinen schweren Verletzungen, ihr ebenfalls misshandelter Begleiter kam mit dem Leben davon.

Im Falle einer Verurteilung droht den fünf Angeklagten die Hinrichtung. Ein sechster Verdächtiger ist nach eigenen Angaben minderjährig und muss sich voraussichtlich vor einem Jugendgericht verantworten.

Das Verfahren am Montag begann vor einem neu eingerichteten Gericht, das der in Indien grassierenden Gewalt gegen Frauen konsequenter und schneller nachgehen soll, als das bislang meist der Fall ist. Die Gruppenvergewaltigung der 23-jährigen Studentin hatte in Indien für Empörung gesorgt und eine Debatte über die gesellschaftlichen Normen in dem Land und eine grundlegende Reform des ebenso nachlässigen wie ineffizienten Justizsystems angestoßen.

Eltern des Opfers fordern Todesstrafe

Die Mutter des 23-jährigen Vergewaltigungsopfers fordert die Todesstrafe für die sechs mutmaßlichen Peiniger ihrer Tochter. Auch der jüngste Verdächtige, der nach eigenen Angaben noch minderjährig ist, habe den Tod verdient, sagte die Frau kürzlich in einem Interview. Er sei der brutalste der Männer gewesen. Auch der Vater des Opfers sagte: "Es ist die Pflicht des Gerichts und der Richter dafür zu sorgen, dass das Urteil schnell gesprochen wird und alle Männer gehängt werden". Kein Mensch habe das Recht, nach einem solch "abscheulichen" Verbrechen weiterzuleben.

Die Verteidiger der Beschuldigten behaupten wiederum, ihre Mandanten seien von der Polizei misshandelt worden und sollten mit Schlägen zu Geständnissen gezwungen werden.

In Indien kann die Todesstrafe zwar verhängt werden, sie wird allerdings nur selten vollstreckt. Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International gab es von August 2004 bis November vergangenen Jahres keine einzige Hinrichtung. Am 21. November 2012 wurde der einzige überlebende Täter der Anschlagsserie von Mumbai gehängt.

(dapd/AFP/jre)
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