Frankreich Durch Tumor entstellte Frau darf nicht sterben

Paris (RPO). Der Fall einer 52-jährigen Lehrerin hat in Frankreich eine neue Debatte um Sterbehilfe ausgelöst. Die Frau leidet seit Jahren an einer extrem seltenen Tumorerkrankung im Gesicht. Sie ist stark entstellt, leidet unter unerträglichen Schmerzen. Nun hat ein Gericht in Dijon ihren Antrag auf Sterbehilfe abgelehnt. Die 52-Jährige drohte daraufhin, sich selbst zu töten.

 Mit dem schmerzhaften, entstellenden Tumor im Gesicht will die Französin nicht mehr leben.

Mit dem schmerzhaften, entstellenden Tumor im Gesicht will die Französin nicht mehr leben.

Foto: afp

Das Anliegen sei mit den geltenden Gesetzen nicht vereinbar, urteilten die Richter nach Angaben französischer Rundfunksender vom Montag. Sie folgten damit dem Antrag des Staatsanwalts. Die Krankheit verursache unerträgliches und grausames Leiden, hatte die 52-Jährige Ende Februar im Fernsehen erklärt. Ihre Krankheit ist unheilbar.

Bereits vor dem Urteil hatte die Mutter dreier Kinder erklärt, sie werde keine Berufung einlegen. Indirekt kündigte sie gleichzeitig an, Selbstmord zu begehen oder im Ausland um Sterbehilfe nachzusuchen. Wörtlich sagte sie am Wochenende in einem Telefoninterview, sie wisse inzwischen, wie sie sich besorgen könne, was sie brauche; wenn sie es nicht in Frankreich erhalte, werde sie es sich im Ausland beschaffen.

Das Schicksal der Frau hatte landesweit Betroffenheit und eine neue Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Staatspräsident Nicolas Sarkozy bot der Frau an, sich von den besten Experten des Landes untersuchen zu lassen. Die Patientin lehnte dies ab, weil ihr Gesundheitszustand einen Transport nach Paris nicht zulasse.

Keine Gesetzesänderung geplant

Mehrere Regierungsmitglieder erklärten am Wochenende, am bestehenden Verbot aktiver Sterbehilfe solle nichts geändert werden. Entsprechend äußerten sich Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot, Menschenrechts-Staatssekretärin Rama Yade und Städtebauministerin Christine Boutin. Kardinal Philippe Barbarin von Lyon bekräftigte, niemand habe das Recht, einem anderen das Leben zu nehmen. Er warnte davor, aus dem spontanen Gefühl heraus Änderungen an den Gesetzen vorzunehmen.

Frankreich hatte 2005 ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Aktive Sterbehilfe bleibt danach auch weiter eine Straftat. Präzise Regelungen enthält es aber für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.

(afp)
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